Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Polizei: Gefahr durch alte Kindersitze
Wichtig ist das Prüfzeichen
Regelung gilt ab 8. April
Hameln (ots)
Kinder unter zwölf Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen während der Fahrt im Auto mit vorgeschriebenen Rückhaltesystemen gesichert werden. Doch welcher Vater oder welche Mutter hat schon mal geprüft, ob der verwendete Kindersitz überhaupt noch zugelassen ist?
"Das Thema Kindersicherheit geht alle an", erläutert Alfred Sauer von der Holzmindener Polizei. Und weil das so ist, hat auch der Gesetzgeber reagiert. Per Verordnung wurden alte Kindersitze verboten. Mit Stichtag 8. April dürfen nur noch die Kinderrückhaltesysteme verwendet werden, die das aktuelle Prüfzeichen ECE - 44/03 (oder R 44/03) bzw. ECE - 44/04 tragen. Ob der verwendete Kindersitz noch zugelassen ist, erkennt man auch an einer Prüfnummer, die mit den Anfangsziffern "03..." oder "04..." beginnen muss. Beginnt die Prüfnummer mit "01..." oder "02...", dann handelt es sich um Kindersitze, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr genügen.
Kindersitze sollten nach Expertenmeinung nicht älter als sieben Jahre sein. "Tests haben ergeben, dass das Material ermüdet und damit die Sicherheit der kleinen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet ist", erläutert Hauptkommissar Alfred Sauer. Sein Rat: Vorhandene Kindersitze überprüfen und wenn nötig, alte gegen neue Sitze tauschen. "So vermeiden die Autofahrer Ärger und Stress, tun was für die Sicherheit der Kinder und riskieren bei Verkehrskontrollen auch kein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro", bringt Sauer das Thema auf den Punkt.
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