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POL-HM: Presseinfo der Polizei Bad Pyrmont: Polizei warnt vor Internetabzocke

Hameln (ots)

(Bad Pyrmont) Am Dienstag, dem 15.07.2008, wurden
der Bad Pyrmonter Polizei zwei Fälle gemeldet, die diese dem Bereich 
der sogenannten "Internetabzocke" zuordnet. Zwei Bad Pyrmonter Bürger
hatten am vergangenen Wochenende Mahnungen eines Internetanbieters 
erhalten, anhand derer sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 
aufgefordert wurden, Beträge in Höhe von 59,00 Euro auf ein 
bestimmtes Konto zu überweisen. Ihnen wurde dabei unterstellt, auf 
der Homepage der Firma persönliche Daten eingegeben und damit einen 
2-Jahres Vertrag abgeschlossen zu haben. Beide Betroffene konnten 
sich diese Unterstellung nicht erklären, da sie die Homepage zwar 
besucht, hier jedoch keine Daten angegeben und auch keinen Vertrag 
abgeschlossen hatten. Da die Mahnschreiben jedoch äußerst 
eindringlich formuliert und mit der Androhung rechtlicher Schritte 
verbunden waren, wandten sich die Betroffenen hilfesuchend an die 
Polizei. Hier wurden Strafverfahren gegen die noch unbekannten, 
häufig aus dem Ausland operierenden Betreiber der Homepage wegen 
versuchter Erpressung sowie versuchten Betruges eingeleitet, wobei 
eine abschließende rechtliche Würdigung der Inhalte der Briefe der 
Staatsanwaltschaft Hannover vorbehalten bleibt.
Der Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes der Bad Pyrmonter
Polizei, Polizeioberkommissar Jens Kozik, stellt fest:
"Fälle wie die der beiden Betroffenen sind uns seit langem bekannt. 
Regelmäßig tauchen im Internet neue Homepages auf, auf denen dem 
ersten Anschein nach kostenlose Dienste angeboten werden, die sich im
Nachhinein jedoch oft als kostenpflichtig erweisen. Die Hinweise auf 
anfallende Kosten werden durch die Anbieter hierbei derart gut 
"versteckt", dass sie durch die Nutzer in der Regel nicht 
wahrgenommen werden. Erst Wochen später erhalten die Betroffenen dann
Rechnungen, Mahnungen oder Anschreiben von Inkassobüros".
In diesen Fällen rät die Polizei:
- Schauen Sie sich die Angebote vor dem Download oder einer 
Registrierung sehr genau an. Dies gilt insbesondere für die sog. AGBs
(Allgemeine Geschäftsbedingungen).
- Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein,
können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. 
Entsprechende Musterschreiben finden Sie einfach über Ihre 
Suchmaschine im Internet.
- Lassen Sie sich insbesondere nicht durch Mahnungen oder Drohungen 
durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Suchen Sie ggf. Rat bei 
einem Rechtsbeistand oder wenden Sie sich an Ihre Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bad Pyrmont, EKHK Udo Nacke, Tel. 05281/94060.

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