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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HM: Nach räuberischem Diebstahl: Täter flüchtet durch Innenstadt vor seinen Verfolgern
Vorläufige Festnahme durch Polizei
200801210527

Hameln (ots)

(Hameln) Ein 25jähriger Mann aus Hameln steht nach
den bisherigen Ermittlungen der Polizeiinspektion Hameln im Verdacht 
eines räuberischen Diebstahls.
Nach Zeugenangaben hielt sich der Tatverdächtige am Dienstag, 
26.8.2008, zur Mittagszeit, eine Weile in der Herrenabteilung eines 
Modehauses in der Ritterstraße auf, bevor er mit einer Tasche in der 
Hand das Geschäft verliess.
Ein Mitarbeiter (20) des Modehauses folgte dem Mann jedoch und 
forderte ihn auf, den Inhalt der mitgeführten Tasche vorzuzeigen. Der
Tatverdächtige weigerte sich jedoch, riß den Mitarbeiter zu Boden und
flüchtete. Dabei wurde der 20-Jährige leicht an einem Knie verletzt.
Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes (26) wurde auf diese 
Situation aufmerksam und verfolgte den Tatverdächtigen von der 
Ritterstraße bis in den Kopmanshof.
Dort rief er einem weiteren Passanten zu, den Flüchtenden 
festzuhalten, was diesem Passanten (17) nach weiterer Verfolgung bis 
in die Wilhelmstraße (!) trotz erheblicher Gegenwehr des 
Tatverdächtigen auch gelang. Dieser couragierte 17jährige hatte zudem
beobachtet, dass der Tatverdächtige zuvor seine Tasche in ein Gebüsch
geworfen hatte.
Einsatzbeamte der zwischenzeitlich informierten Polizeiinspektion 
Hameln nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest und stellten auch 
die Tasche sicher.
Bei der Durchsuchung der Tasche fanden die Beamten vier 
Markenpullover und eine Schirmmütze im Wert von knapp 500 Euro. Zudem
stellten die Einsatzbeamten fest, dass die Tasche zur Überwindung der
Alarmanlage des Modehauses präpariert wurde.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover wird der 
Tatverdächtige heute dem Haftrichter in Hameln vorgeführt.
"Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und 
gegen eine Person Gewalt (...) verübt, um sich im Besitz des 
gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen" 
- so schreibt es das Strafgesetzbuch in § 252 vor. Der räuberische 
Diebstahl kann also -wie auch der Raub- mit Freiheitsstrafe nicht 
unter einem Jahr bestraft werden! Lediglich für minder schwere Fällen
ist die Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

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