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POL-HOL: "Halbschalen" als Motorradhelm sind nicht zugelassen: Wer "Braincap" trägt, trägt wenig Brain unter seinem Cap - Motorradfahrer riskieren nicht nur schwere Verletzungen sondern auch Verwarngeld -

POL-HOL: "Halbschalen" als Motorradhelm sind nicht zugelassen: Wer "Braincap" trägt, trägt wenig Brain unter seinem Cap - Motorradfahrer riskieren nicht nur schwere Verletzungen sondern auch Verwarngeld -
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Hameln (ots)

Die Motorradsaison hat gerade so richtig begonnen, da sind viele Motorradfahrer unterwegs, die nur leichte Halbschalen-Helme tragen. Die Polizei warnt vor diesen "Braincaps", die bei einem Sturz nicht genügend Schutz bieten. Diese Leichthelme lassen sich natürlich vor allem bei großer Hitze angenehmer und leichter tragen, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 21a, Absatz 2, für die Fahrt auf Krafträdern einen "geeigneten Schutzhelm" vor. Als geeignet sieht die StVO dabei ausschließlich solche Helme vor, die den Anforderungen der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen. Die Schutzwirkung, die danach ein Motorradhelm gewährleisten muss, bieten weder Stahl-, Bau- Fahrradhelme noch die so genannten "Braincaps". Wer trotzdem mit unzulässigen Schutzhelmen "ertappt" wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15,-- EUR rechnen, so die erläuternden Ausführungen der Polizei Holzminden. Außerdem wird ein Weiterfahren erst mit einem zulässigen Helm gestattet. Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall kann sogar die Versicherung unter Umständen eine Mitschuld am Zustandekommen von Kopfverletzungen unterstellen und mögliche Versicherungsleistungen kürzen. Der Helm "Braincap" verfügt nur über eine dünne Plastikschale und eine ebenso dünne Styroporinnendämmung, die zur beabsichtigten Minderung von Kopfverletzungen nur völlig unzureichend beitragen kann.

Rückfragen bitte an:

Polizeikommissariat Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de

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