Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Polizeieinsatz wegen Partylärm - Ruhestörer wurde in Gewahrsam genommen
Hameln (ots)
Ein offenbar unbelehrbarer und äußerst uneinsichtiger Gastgeber einer privaten Feier musste eine Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.
Am Dienstagabend (23.08.2016) gegen 22.00 Uhr beschwerten sich Anwohner in der Heinestraße bei der Einsatzleitstelle über laute Musik und Geschrei. Die eingesetzte Streifenwagenbesatzung hörte bereits auf der Straße, dass aus einer Wohnung in den oberen Stockwerken eines mehrstöckigen Mehrfamilienhauses erheblicher Partylärm herunterschallte. Nach Aufforderung der Beamten wurde die Musik leiser gestellt. Der Einsatz schien beendet zu sein.
In der Nacht auf Mittwoch gegen 00.30 Uhr teilten Nachbarn mit, dass die Party mit erheblicher Lärmbelästigung für die Umgebung weitergehen würde. Nach einer kurzen Ruhephase, vermutlich hatten die Partygäste die Anfahrt des Streifenwagens erkannt, wurde die Musik wieder aufgedreht. Da die Beamten am Einsatzort verblieben und den übermäßigen Lärm live miterlebten, wurden bei einem erneuten Kontakt mit dem Verursacher vorab weitergehende Maßnahmen angeordnet, falls die Nachtruhe nicht eingehalten wird. Der Gastgeber versprach nun, ruhig zu sein.
Um 01.10 Uhr folgte der nächste Anruf: die Party soll unbeeindruckt von den Aufforderungen der Beamten weitergehen. Neben dem Partylärm habe man noch Rufe herausgehört, dass man auf die "Bullen pinkeln" werde. Nun wurde der Einsatzort mit drei Streifenwagenbesatzungen aufgesucht. In der betreffenden Wohnung konnten drei Männer (21, 22 und 24) angetroffen werden, die deutlich unter Alkoholeinfluss standen. Nach einer Identitätsfeststellung kündigte der 22-jährige Wohnungsmieter und Gastgeber an, dass die Party nach Abzug der Polizei auf jeden Fall so weitergehen würde. Daraufhin entschied sich der Einsatzleiter, den Unbelehrbaren zur Verhinderung weiterer Störungen in Gewahrsam zu nehmen. Die kostenpflichtige Unterbringung in einer Polizeizelle dauerte bis in die Morgenstunden an.
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