Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Auseinandersetzung zwischen zwei Mädchengruppen auf dem Hamelner Bahnhofsvorplatz
Hameln (ots)
Am Mittwoch, den 16.08.2023, kam es gegen 19:08 Uhr, auf dem Bahnhofsvorplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei jugendlichen Mädchengruppen. Nach bisherigen Erkenntnissen waren mindestens neun Mädchen im Alter von 13 - 17 Jahre aus dem Raum Hameln und Hannover an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt.
Im Zuge der Auseinandersetzung soll eine 17-Jährige aus Hannover an ihren Haaren zu Boden gerissen worden sein, wodurch sie mit dem Kopf auf den Asphalt aufgeschlagen sei. Aus diesem Grund wurde gegen eine 16-Jährige aus Bad Pyrmont sowie eine 14-Jährige aus Hameln ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Weiterhin sei das Mobiltelefon der 14-jährigen Hamelnerin im Zuge der Schlägerei mit Gewalt entwendet worden, weshalb gegen eine 14-Jährige, zwei 16-Jährige, eine 17-Jährige (alle aus dem Raum Hannover) sowie zwei weitere Unbekannte Ermittlungen wegen Raub aufgenommen wurden.
Außerdem sei in diesem Verlauf das Oberteil einer 16-Jährigen aus Hannover durch die 16-Jährige aus Bad Pyrmont zerrissen worden. Ein entsprechendes Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde eingeleitet.
Im Verlauf der Sachverhaltsaufnahme konnten bei der 16-Jährigen aus Hannover eine deutliche Alkoholisierung von über einem Promille sowie Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Gegen die 16-Jährige wurde ein Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Cannabis eingeleitet. Da sich die 16-Jährige zudem gegen die polizeilichen Maßnahmen aktiv sperrte und die eingesetzten Beamten beleidigte, muss sie sich ferner in Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verantworten.
Die Ermittlung der Hintergründe der Auseinandersetzung auf dem Hamelner Bahnhofsvorplatz dauert an. Die minderjährigen Beschuldigten wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Zudem wurde aufgrund des Alters der beteiligten Jugendlichen das Jugendamt über den Sachverhalt informiert.
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