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POL-HM: Polizei Bad Münder zieht erneut Motorräder aus dem Verkehr

POL-HM: Polizei Bad Münder zieht erneut Motorräder aus dem Verkehr
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Hameln (ots)

(Bad Münder-Nienstedt) Die Polizei aus Bad Münder
führte am vergangenen Sonnabend erneut Motorradkontrollen am
Nienstedter Pass durch. Die Beamten überprüften bei der 5-stündigen
Kontrolle insgesamt 75 Kradfahrer.
Die Feststellungen der Polizei Bad Münder waren -wie auch schon
bei der Kontrollaktion am Pfingswochenende- typisch für polizeiliche
Schwerpunktaktionen dieser Art:
Ein Kradfahrer konnte den erforderlichen Führerschein nicht
vorweisen. Gegen ihn wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
ermittelt.
In neun Fällen erlosch durch Umbauten die Betriebserlaubnis der
entsprechenden Kräder. Fünf Fälle dieser Bauartveränderungen waren
dabei so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt wurde und die
Kräder abgeschleppt bzw. am Ort umgebaut werden mussten.
„Die Veränderungen wurden vorwiegend an den Schalldämpfungsanlagen
vorgenommen“, sagt Polizeioberkommissar Kartsen Glimm von der Polizei
Bad Münder. „Dieses rücksichtslose Verhalten gegenüber den Anwohnern
im Bereich des Nienstedter Passes aus rein akustischen Gründen wollen
wir durch die Kontrollen unterbinden.“
Daneben überprüfte der Landkreis Hameln-Pyrmont die gefahrenen
Geschwindigkeiten innerhalb der Ortschaft Nienstedts.
37 Geschwindigkeitsverstösse durch Pkw- und Kradfahrer wurden
dabei festgestellt. „50 Stundenkilometer sind im Bereich der
Messstrecke erlaubt – die gemessenen Höchstwerte lagen bei 101 und 84
km/h und haben ein Fahrverbot zur Folge“ so Einsatzleiter Karsten
Glimm, der von Anwohnern auch schon positive Rückmeldungen über die
Kontrollen bekam:“Die Belästigung durch laute und rasende Kräder
halten sich in dieser Saison offenbar noch in Grenzen.“
Zwei Kradfahrer verinnerlichten inzwischen das Motto „Cruisen
statt Rasen“ der Polizei Bad Münder für die der präventive Aspekt der
Kontrollen eindeutig im Vordergrund steht: Wurde den beiden
Motorradfahrern am Pfingswochenende noch die Weiterfahrt wegen
Bauartveränderungen untersagt, konnten die Beamten nun feststellen,
dass ein Krad in den Originalzustand zurückversetzt wurde und der
zweite Fahrer sich gleich ein neues (einwandfreies) Motorrad gekauft
hatte.
ots-Originaltext: Polizei Hameln
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=5789

Rückfragen bitte an:

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Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Telefax: 05151/933-450
Email: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei.niedersachen.de/dst/pdgoe/hameln

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