Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Schüler gerät unter Lastkraftwagen der Müllabfuhr
Hameln (ots)
(Hameln-Stadtgebiet) Ein 17-jähriger Radfahrer wurde am Donnerstagmorgen, gegen 8 Uhr, von einem Lkw der Müllabfuhr erfaßt und schwer verletzt.
Der 17-jährige Schüler war auf dem Schulweg und fuhr mit seinem Rad die Uferstraße und wollte in den Blumenweg. Dabei überquerte er gegen 8 Uhr den Kreuzungsbereich Uferstraße / Lachsgrund / Blumenweg.
Der Lkw-Fahrer der Müllabfuhr (55 Jahre alt) befuhr den Lachsgrund und übersah den von rechts kommenden, vorfahrtberechtigten Radfahrer. Er erfaßte den Schüler mit der Fahrzeugfront des von ihm gesteuerten Lkw.
Der 17-Jährige geriet nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen unter den Lkw zwischen die Räder der Vorderachse und wurde knapp 14 Meter mitgeschliffen.
Der Radfahrer kroch nach dem Stillstand des Fahrzeuges selbstständig unter dem Lkw hervor. Er erlitt umfangreiche Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper. Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der Schüler zwecks mehrtägiger Beobachtung ins Krankenhaus "An der Weser" verbracht.
Das von der Polizei sichergestellte Rad des 17-Jährigen wurde vom Hinterreifen des Lkw überrollt und zerbrach.
Der Lkw-Fahrer, an der Unfallstelle sichtlich geschockt, wird den Radfahrer nach eigenen Angaben im Krankenhaus besuchen.
"Dem Lkw-Fahrer wurde eröffnet, dass gegen ihn als Unfallverursacher ermittelt wird", sagt Polizeikommissar Jens Kozik vom Einsatz- und Streifendienst und ergänzt: "Dennoch muss sich auch der 17-Jährige Fragen zur Vermeidbarkeit des Unfalles stellen lassen, denn er war nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ohne Licht unterwegs und durch Musik aus den Kopfhörern seines tragbaren CD-Players eventuell abgelenkt!"
Aus diesem aktuellen Anlaß heraus rät Andreas Hinz, Verkehrssicherheitsexperte bei der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, die Pflicht der Fahrradbeleuchtung ernst zu nehmen, das Licht am Rad einzuschalten und sich zudem hell und erkennbar zu kleiden. Zudem untersagt die Straßenverkehrsordnung die Beeinträchtigung des Gehörs. "Die Wahrnehmung der Vorgänge im Straßenverkehrs darf durch Geräte wie zum Beispiel Musikkopfhörer nicht gestört werden", so der Polizeihauptkommissar weiter.
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