Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Durch Feuerwerk: Kraftfahrzeugteil gerät in Brand
Polizei sucht Jugendliche
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Hameln (ots)
(Hameln) Unbekannte Jugendliche haben nach den Ermittlungen des Einsatz- und Streifendienstes der Inspektion Hameln am Sonntag, 24.12.2006, gegen 17.45 Uhr, durch Zünden eines Feuerwerkes eine Plastikabdeckung unterhalb der Winschutzscheibe eines am Fahrbahnrand in der Prinzenstraße geparkten Seat in Brand gesteckt.
Anwohner konnten das Feuer vor Eintreffen der Feuerwehr ablöschen.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1500 Euro.
Zeugen hatten zur Vorfallszeit am Ort mehrere Jugendliche mit Knallkörpern und Feuerwerk hantieren sehen. Als das Plastik am Pkw einer 35-Jährigen aus Hameln in Brand geriet, flüchteten die Jugendlichen allerdings unerkannt!
Wer Hinweise zu den Jugendlichen oder zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten sich mit der Polizei Hameln unter der Rufnummer 05151/933-131 in Verbindung zu setzen!
Kurz vor dem Jahreswechsel weist das Präventionsteam der Inspektion daraufhin, dass Silvesterböller und -feuerwerk kein Spielzeug sind und nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören!
Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk führt jedes Jahr zu Verletzungen (wie Brandwunden und Trommelfellverletzungen) oder hohem Sachschaden (wie im geschilderten Fall).
Zudem dürfen Böller und Raketen nur am 31.12 (Silvester) und am Neujahrstag (1.1.) gezündet werden!
Das Präventionsteam rät weiterhin: - Nur pyrotechnische Gegenstände abbrennen, die mit dem in Deutschland notwendigen Zulassungszeichen versehen sind, wie BAM-PI-... oder BAM-PII-....
- Hände weg von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen. Bei im Ausland zum Teil kostengünstiger angebotenen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel das Zulassungszeichen. Die Einfuhr solcher Feuerwerksköper nach Deutschland, aus den Nachbarländern Frankreich, Schweiz und Österreich ist für private Verbraucher verboten.
- Feuerwerkskörper der Klasse I (Kennzeichnung PI) sind weniger gefährlich als solche der Klasse II und dürfen auch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
- Feuerwerkskörper der Klasse II (Kennzeichnung PII) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
- Vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise beachten.
- Wer es um Mitternacht zu Silvester so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben: Alkohol und Feuerwerk können sonst zu einer "explosiven Mischung" werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de
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