Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Leistungsbeschränktes Leichtkraftrad schneller als erlaubt
Hameln (ots)
(Hessisch Oldendorf) Verkehrsfahnder der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden stellten am Mittwoch, 14.3.2007, gegen 16.45 Uhr, auf der Bundesstraße 83 zwischen Hessisch Oldendorf und Fischbeck einen Kradfahrer fest, der mit 110 km/h vor dem mit modernster Videotechnik ausgestatteten Zivilwagen fuhr.
Am Krad war weiter das Kennzeichen hochgebogen und zudem fehlte der erforderliche Rückstrahler am Heck des Zweirades.
Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass im Fahrzeugschein eine Leistungsbeschränkung auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingetragen war.
Diese Leistungsbeschränkung wäre auch erforderlich gewesen, denn der 16jährige Kradführer konnte lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen. 16- und 17-Jährige dürfen jedoch lediglich Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren.
Auf Grund der Messung mit dem geeichten Videofahrzeug ermittelt das Verkehrskommissariat daher nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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