Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Betrunkene Radfahrer am Pfingstwochenende unterwegs
Nienburg (ots)
NIENBURG (mie) - Betrunkene Radfahrer am Pfingstwochenende unterwegs
Im Verlauf des sonnigen Pfingstwochenendes musste die Nienburger Polizei sechs betrunkene Fahrradfahrer aus dem Verkehr ziehen. "Die Promillewerte lagen zwischen 1,8 und 2,64 Promille", erklärt Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin und rät erneut, bei Alkoholgenuss Fahrzeuge und Fahrräder stehen zu lassen.
In fast allen Fällen fielen die Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf. Am vergangenen Freitag, 09.05.08, war am Nachmittag eine 49-Jährige Husumerin in Schlangenlinien auf dem Lehmwandlungsweg unterwegs. Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Unbelehrbar schien ein Nienburger zu sein. Der 48-Jährige wurde am Freitag und Samstag betrunken auf dem Rad fahrend in der Straße "Am Bärenfallgraben" angetroffen. Beide Male stand der Nienburger erheblich unter Alkohol. Seine Werte lagen bei 1,8 und 2,25 Promille.
In der Hannoverschen Straße hatte ein 48 Jahre alter Nienburger am frühen Abend des 10.05.08 2,45 Promille im Blut .
Weil ein Drakenburger in der Nacht zum Pfingstmontag einer Streifenwagenbesatzung ohne Licht auf der Verdener Landstraße entgegenkam, wurde er kontrolliert. Der 24-Jährige hatte 2,09 Promille, leistete bei der Blutentnahme erheblichen Widerstand und verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam.
Gegen Mittag des Sonntags stürzte eine Markloherin mit ihrem Fahrrad auf der Großen Drakenburger Straße. Bei der Erstversorgung im Rettungswagen mussten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch feststellen. Die Angaben der Frau, doch nur ein Bier getrunken zu haben, deckten sich nicht mit dem Blutalkoholwert von 2,64 Promille.
"Bei allen Fällen, sogenannte folgenlose Trunkenheitsfahrten, handelt es sich um Straftaten, die eine Blutprobenentnahme und das Einleiten eines Strafverfahrens nach sich ziehen", sagt die Polizeisprecherin. Bei hohen Promillewerten erfolgt seitens der Polizei eine Benachrichtigung der Führerscheinstelle, die gegebenenfalls prüfen, ob die Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges noch vorliegt.
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