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POL-NI: Unwissenheit beim Umgang mit Soft-Air-Waffen - Polizei klärt auf

Nienburg (ots)

NIENBURG (mie) - Unwissenheit beim Umgang mit
Soft-Air-Waffen - Polizei klärt auf
Am Nachmittag des 19.08.09 werden bei der Nienburger Polizei 
Jugendliche gemeldet, die in Kampfanzügen mit Waffen im Bereich des 
Mußriedesees herumlaufen würden. Der Einsatz- und Streifendienst der 
Polizei Nienburg trifft am See auf Schüler im Alter von 13 bis 16 
Jahren. Die Jugendlichen hantieren mit Softairwaffen und halten ihr 
"Spiel" im Foto fest.
"Für Kinder und Jugendliche sind Softairwaffen ein faszinierendes 
Spielzeug. Doch der Name ist trügerisch und als Spielzeug sind die 
Waffen aus polizeilicher Sicht absolut nicht geeignet", resümiert 
Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin, in Bezug auf das Geschehen.
Sofern die Softairwaffen eine Bewegungsenergie unter 0,5 Joule 
haben, sind diese Waffen als "Spielzeug" klassifiziert, folglich frei
zu kaufen und das auch für ein paar Euro von Kindern. Die 
üblicherweise auf den Verpackungen angegebenen Warnhinweise nutzen da
eher wenig.
"Viele Softairwaffen sind gleichzeitig Anscheinswaffen, da sie 
echten Waffen nachgebildet sind", so Gabriela Mielke. Das Führen 
solcher originalgetreu nachgebildeten Waffen in der Öffentlichkeit 
ist nicht erlaubt.
Anscheinswaffen sind erlaubnispflichtig, das heißt, es ist eine 
Waffenbesitzkarte erforderlich. Wenn die Waffe mit einem F im Fünfeck
gekennzeichnet ist, darf man sie ab 18 Jahre ohne Waffenbesitzkarte 
besitzen.
Die Realität sieht aber anders aus. Kinder und Jugendliche treffen
sich - wie am Mußriedesee -  und liefern sich spielerische Gefechte. 
Das ist nicht nur für die Teilnehmer untereinander extrem gefährlich,
sondern vor allem für Spaziergänger und Tiere. Die verschossenen 
Plastikkugeln als Munition können durchaus Verletzungen hervorrufen.
Für die Polizeibeamten ist auf Anhieb nicht erkennbar, ob es sich 
um eine scharfe oder eine Softairwaffe handelt. Die Folgen können 
fatal sein, wenn die Softair- für eine Kriegswaffe gehalten wird, 
oder umgekehrt, wenn die scharfe Waffe als eine Softair betrachtet 
und die tatsächliche Gefahr unterschätzt wird.
Im vorliegenden Fall stellten die Ordnungshüter die Softairwaffen 
sicher und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Gabriela Mielke
Telefon: 05021/9778-104
Fax: 05021/9778-150
E-Mail: gabriela.mielke@polizei.niedersachsen.de

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