Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestattet dem DGB eine stationäre Kundgebung in Bad Nenndorf
Nienburg (ots)
NIENBURG/ BAD NENNDORF (Det) Der Landkreis Schaumburg hatte aufgrund von Sicherheitsbedenken zunächst beide Versammlungen am 14.08.2010 verboten. Dagegen haben sowohl die Anmelder des sogenannten Trauermarsches als auch der DGB als Anmelder der Gegendemonstration um einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht Hannover nachgesucht. Das VG hat das Verbot des "Trauermarsches" aufgehoben und das Verbot der Gegendemonstration bestätigt. Hiergegen hat der DGB Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg heute Abend entschieden hat. Das OVG hat das Verbot mit der Maßgabe aufgehoben, dass nur eine stationäre Kundgebung in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr auf einem von der Versammlungsbehörde festzulegenden Platz zugelassen wird. Die Verwaltungsbehörde hat in Abstimmung mit der Polizei und dem DGB den Bereich der Einmündung Hauptstraße/ Horster Straße als Kundgebungsort festgelegt. Die Beschwerde des Landkreises gegen die Aufhebung des Verbotes des "Trauermarsches" hat das OVG zurückgewiesen.
"Die Polizei sieht mit Sorge das weiterhin bestehende hohe Risiko, dass es durch Straftaten auch zu Verletzungen von Personen, nicht zuletzt auch der eingesetzten Kräfte, kommen kann. Die Polizei wird alles in ihrer Kraft stehende tun, um diesen Risiken zu begegnen. Wir werden unter anderem konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle gegen Straftäter vorgehen und die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern," so Polizeioberrätin Hirt von der Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg in einem ersten Fazit.
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