Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Winterreifenpflicht seit dem 04.12.10 - Polizei klärt auf
Nienburg (ots)
NIENBURG (mie) - Die Neuregelungen über die Winterreifenpflicht sind noch druckfrisch und Anlass für die Nienburger Polizei im Rahmen einer Kontrollaktion am frühen Morgen des 06.12.10 präventiv tätig zu werden und aufzuklären.
In der Zeit von 07.20 bis 08.00 Uhr kontrollierte der Einsatz- und Streifendienst der Polizei Nienburg rund 60 Fahrzeuge im Bereich der Berufsbildenden Schulen Nienburg. "Das Ergebnis ist erfreulich - nur ein Verstoß musste festgestellt werden", fasst Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin, zusammen.
Den Ordnungshütern ging es in erster Linie um Prävention und Aufklärung über die jüngsten Änderungen der Winterreifenpflicht.
Mit Wirkung vom 04.12.2010 hat der Gesetzgeber ergänzend festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte, nur so genannte Matsch- und Schnee-Reifen (M+S) benutzt werden dürfen. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol). Auch Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen, die als solche mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen im Sinne der Verordnung. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, sondern das Erfordernis richtet sich ausschließlich nach der Fahrbahnbeschaffenheit und den Witterungsverhältnissen.
Winterreifenpflicht gilt für PKW, Motorräder und LKW. Für schwerere Nutzfahrzeuge wie Busse und LKW der Fahrzeugklassen "M2 und M3 sowie N2 und N3" reichen Winterräder auf den Antriebsachsen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da die Bereifung wegen des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe, doch der ADAC empfiehlt vier Millimeter, weil der Halt eines Fahrzeuges damit bei Schnee und Matsch besser ist.
"Wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro fällig", so die Pressesprecherin, die abschließend mitteilt, dass Reifensonderkontrollen nicht geplant sind, aber jeder Verkehrsteilnehmer im Zuge ganz normaler Kontrollen bei winterlichen Straßenverhältnissen selbstverständlich auch mit der Überprüfung der Bereifung rechnen muss.
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