Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Stadthäger beim Autokauf im Internet um 10 000 EUR betrogen
stadthagen (ots)
(BER)Seinen frisch erworbenen gebrauchten VW Golf Plus wollte ein 61 - jähriger Stadthäger vergangenen Freitag gerade beim Landkreis zulassen, als plötzlich zwei Beamte der Stadthäger Polizeidienststelle mit ihm sprechen wollten. Die Zulassungsstelle hatte die Polizeibeamten informiert, dass der Pkw als gestohlen gemeldet war. Das Betrugsopfer hatte den VW in einem Internetportal entdeckt und mit dem Verkäufer einen Termin in Hamburg vereinbart. Dort wurde der Wagen angeboten. Ca. 1 ½ Stunden dauerten die Verhandlungen vor Ort, mit Probefahrt, Überprüfung des Fahrzeuges und der Papiere sowie einer Kaufpreiseinigung, die noch etwas unter dem fairen Angebotspreis lag. Das Fahrzeug wurde komplett mit zwei Schlüsseln, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Codekarten für Radio und Navi und sogar dem ausgefüllten Serviceheft übergeben. Nachdem auch der ebenfalls aus dem Internet stammende Kaufvertrag unterschrieben war, wechselten Geld und Fahrzeug die Besitzer, verbunden mit dem Versprechen, den Golf unverzüglich umzumelden. Die Ermittlungen von Polizeikommissarin Petra Ostermann brachten eine fast unglaubliche Geschichte zutage. Der VW Golf war komplett mit dem Zubehör im Bereich Cuxhaven bei einem Autohaus entwendet worden. Die Fahrzeugpapiere stammen aus einem Einbruchdiebstahl in Anklam und die Kennzeichen, die dann in die Blankopapiere eingetragen wurden, waren in Hamburg von einem Fahrzeug abmontiert worden. Da alles zusammen passte, der Verkäufer auch keinen Anlass zu Misstrauen gab, wurde das Geschäft abgewickelt, ohne dass zusätzlich auch noch Personalausweis oder Pass überprüft wurden. Axel Bergmann, Präventionsfachmann bei der Stadthäger Polizei dazu :"Der Betrug ist so professionell und sorgfältig vorbereitet und durchgeführt worden, dass wir dahingehend kaum Vorbeugungstipps geben können. Möglicherweise hätte die Überprüfung eines Personalausweises die Tat verhindern können, wobei ja auch der noch gefälscht sein könnte." Für diesen Fall bleibt eigentlich nur der Tipp, den auch der Geschädigte für sich resümierte : "Das nächste Auto kaufe ich bei einem Händler hier zu Hause." Das Fahrzeug wurde sichergestellt, da man an gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben kann, das Geld ist natürlich weg und ein anderes Auto muss auch noch gekauft werden.
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