Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Pocket-Bikes sichergestellt
Stadthagen (ots)
Am Montagabend wurden in Lindhorst, im Rahmen einer Streifenfahrt durch Polizeibeamte des Polizeikommissariats Stadthagen, zwei 20-jährige Männer angetroffen, welche mit zwei sog. Pocket-Bikes im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Da diese Bikes in letzter Zeit häufiger im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wurden, möchten wir hierzu einige Hinweise geben.
Was sind Pocket-Bikes? Als Pocket-Bike bezeichnet man kleine Motorräder die etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50cm. Diese Motorräder werden grundsätzlich mit einem Einzylinder-Zweitaktmotor (Rasenmähermotor) betrieben, mit denen Geschwindigkeiten von über 50 km/h erreicht werden können.
Der Verkauf erfolgt meist über das Internet. Sie werden allerdings auch teilweise in Ladengeschäften zum Kauf angeboten. Die überwiegende Anzahl der vorhandenen Pocket-Bikes sind allerdings nicht für den Betrieb auf der Straße bestimmt und in der Regel auch auf Grund ihrer Ausstattung nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden können. Sie sollten trotzdem ein CE-Zeichen besitzen und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache sollte vorhanden sein. Aus dieser Betriebsanleitung muss ersichtlich sein, dass die Bikes nicht für den Straßenverkehr zu verwenden sind. Das heißt, dass solche Fahrzeuge nur auf Privatgrundstücken und dort nur mit Zustimmung des Eigentümers benutzt werden dürfen.
Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Pocket-Bikes um Kraftfahrzeuge, so dass für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen im Sinne der Zulassungs-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung solcher Bikes außerhalb von Privatgrundstücken entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen.
Für die anfänglich benannten jungen Männer waren diese Erkenntnisse allerdings nicht neu. Sie sind in diesem Jahr bereits wiederholt mit den Bikes aufgefallen und waren sich dementsprechend bewusst, dass sie diese nicht fahren durften, so dass die folgenden Ermittlungen seitens der Polizei für sie nicht überraschend waren und die Bikes, zur Verhinderung weiterer Taten, sichergestellt wurden.
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