Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Massiver Polizeieinsatz nach häuslicher Gewalt
stadthagen (ots)
(BER)4 leicht verletzte Polizeibeamte und ein schwerer verletztes Opfer sind das Ergebnis einer häuslichen Gewalt, die heute Morgen mit einer hilfesuchenden Ehefrau begann. Gegen 11.00 Uhr erbat eine aus dem Irak stammende Frau Hilfe bei der Stadthäger Polizei, weil sie seit Jahren von ihrem türkischen Ehemann geschlagen wurde. Die 27-jährige wollte ihren Ehemann verlassen. Aufgrund des Hinweises der ebenfalls 27-jährigen fuhren zwei Funkstreifenwagenbesatzungen zur Wohnung, um persönliche Sachen und ein 15 Monate altes Kind abzuholen. Eine größere Zahl von Verwandten des Ehemannes erwarteten die Frau und beschimpften sie in Anwesenheit der Polizei lautstark. Als sie mit ihren Sachen zum Funkstreifenwagen zurückkehrte, wurde sie unvermittelt von mehreren dieser Verwandten angegriffen, geschlagen, getreten und in den Haaren gezogen. Die Anwesenheit der Polizei ignorierten die Schläger völlig. Als die Polizeibeamten dazwischen gingen, wurden auch diese massiv angegriffen. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray konnten die Angriffe beendet werden. Bei den Auseinandersetzungen wurden alle 4 Polizeibeamtinnen und -beamte leicht verletzt, das Opfer etwas massiver. Das sich das jüngste Kind weiterhin in der Obhut der Familie befand, wurden weitere Funkstreifenwagenbesatzungen zur Unterstützung angefordert, sowie das Jugendamt des Landkreises für eine Entscheidung über den Verbleib des Kindes gebeten, vor Ort zu entscheiden. Nach längeren Gesprächen zwischen den Beteiligten, bei denen auch die Rechtsanwältin des Ehemannes vor Ort war, wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen entschieden, das Kind über das Wochenende beim Vater zu belassen, einen schriftlichen Schutzplan auszuarbeiten und den Vater zu verpflichten, am Montag für eine weitere Entscheidung beim Jugendamt zu erscheinen. Mit dieser Entscheidung waren die Beteiligten einverstanden. Die anderen drei Kinder im Alter bis zu 6 Jahren wurden mit der Mutter in eine Schutzeinrichtung außerhalb des Landkreises gebracht. Gegen die Angreifer werden Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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