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POL-NI: Der Lebensretter im Pannenfall - Mitführpflicht von Warnwesten

POL-NI: Der Lebensretter im Pannenfall - Mitführpflicht von Warnwesten
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Nienburg (ots)

NIENBURG (mie) - Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Motorräder und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese Neuerung betrifft insbesondere private Autofahrer. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger.

Pro Fahrzeug muss eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.

"Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs", so Polizeisprecherin Gabriela Mielke. Es kommt immer wieder vor, dass aussteigende Fahrzeugführer vom fließenden Verkehr übersehen und von diesem erfasst werden.

Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.

"Wichtig ist, dass die Warnweste im Ernstfall schnell vom Fahrersitz aus greifbar und im Fahrzeug sitzend anzuziehen ist!"erklärt Mielke. "Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden - nicht etwa im Kofferraum." Die Polizei rät davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen. Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.

Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, wo sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen europäischen Ländern gilt, anders als in Deutschland, dass jede Person, die das Fahrzeug etwa bei einer Panne verlässt, eine Weste tragen muss. Diesen Beispielen folgend raten auch die hiesigen Ordnungshüter an, für jeden Insassen eine eigene Weste mitzuführen und diese im Bedarfsfall zu tragen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Gabriela Mielke
Telefon: 05021/9778-104
Fax: 05021/9778-150
E-Mail: gabriela.mielke@polizei.niedersachsen.de

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