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POL-NI: Graffitistraftaten aufgeklärt - 15-Jähriger als Sprayer überführt

POL-NI: Graffitistraftaten aufgeklärt - 15-Jähriger als Sprayer überführt
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Nienburg (ots)

NIENBURG (mie) - Einen Ermittlungserfolg hat das Fachkommissariat 6 der Nienburger Polizei zu verbuchen - ein 15-jähriger Nienburger konnte als Täter für mehrere Graffitistraftaten im Nienburger Stadtgebiet überführt werden.

Im Mai letzten Jahres kam es zu ersten Farbschmierereien in Nienburg. Wiederholt wurden Hauswände, Stromverteilerkästen, Werbetafeln und ein Parkdeck mit Farben besprüht. Letztlich kamen bei der Polizei Nienburg mehrere Taten zur Anzeige.

Beamte des Fachkommissariats 6, zuständig für die Kinder- und Jugendkriminalität, nahmen die Ermittlungen auf. Wochenlange, intensive Arbeit führte die Ermittler auf die Spur eines Jugendlichen. Der Verdacht gegen den 15 Jahre alten Schüler verdichtete sich immer mehr, so dass über die Staatsanwaltschaft Verden ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift erwirkt wurde. Die Durchsuchung führte zum Auffinden von Beweismitteln. "Unter anderem fanden wir Zeichenunterlagen mit den grafischen Signaturen und Buchstaben wie an den einzelnen Tatorten", erklärt Ermittler Uwe Kluge. Der Jugendliche, der polizeilich bislang noch nicht aufgefallen war, räumte die Taten ein. Erst in den Vernehmungen wurde ihm klar, was und vor allem welchen Schaden er durch sein Sprayen verursacht hatte. "Der Gesamtschaden beziffert sich auf rund 500 Euro", ergänzt der Polizeikommissar.

Auf Rat der ermittelnden Polizeibeamten wird sich der Jugendliche mit den Geschädigten zwecks Schadensregulierung in Verbindung setzen. Neben dem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung kommen die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche auf den Jungen beziehungsweise seine Eltern zu. "Man ist zwar erst mit 14 Jahren strafmündig, aber die Schadensersatzpflicht besteht schon ab dem siebten Lebensjahr", klärt Polizeikommissarin Ivonne Mees auf.

Ein Appell richtet das Fachkommissariat 6 an die Erziehungsberechtigten. "Wie so häufig waren auch in diesem Fall die betroffenen Eltern überrascht und haben von den Aktivitäten ihres Kindes nichts mitbekommen", so die Polizistin. Interesse an speziellen Internetseiten zum Thema Graffiti, Schulhefte und Zeichenunterlagen mit grafisch verzierten Schriftzügen oder Signaturen, Sprühdosen, Eddingstifte, farbverschmierte Kleidung, Rucksäcke oder Haare - all das sind Merkmale, die Eltern aufmerksam machen sollten.

Weitere Informationen zum Thema illegale Graffiti erhalten Sie bei ihrer Polizei oder im Internet unter www.polizei-beratung.de und www.graffiti-info.de.

Abschließend richten sich Uwe Kluge und Kollegin Mees an die Geschädigten mit der Bitte, Farbschmierereien so schnell wie möglich zu beseitigen, denn mit ihren sichtbaren Taten profilieren sich die Täter.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 05021/9778-104
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