Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Verkehrssicherheitswoche im Bereich der Polizei Bad Nenndorf
Nienburg (ots)
BAD NENNDORF (mue) - In der Woche von Montag, 07.03.2016 bis Freitag, 11.03.2016 haben die Beamten des Polizeikommissariats Bad Nenndorf eine Schwerpunktkontrolle im Straßenverkehr durchgeführt. Ziel war unter anderem die Bekämpfung von Hauptunfallursachen. Darüber hinaus hat die Polizei auch an den Grundschulen und Kindergärten der Samtgemeinden Nenndorf und Rodenberg das Verhalten von Kindern und deren Eltern auf dem Weg zur Schule überwacht. Hierbei konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass sich die Kinder durchweg korrekt verhielten. "Hier macht sich die Verkehrserziehung in den Schulen bezahlt! Nur bei einigen Eltern mussten wir ein paar mündliche Verwarnungen aussprechen" - so POK Hasemann. Im Laufe der Verkehrssicherheitswoche hat die Polizei Bad Nenndorf fünf Handy- und zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Insgesamt wurden 87 Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Fünf Fahrzeugführer waren sogar so schnell unterwegs, dass sie demnächst mindestens einen Monat zu Fuß gehen müssen. Die jeweiligen Spitzenreiter hatten ihre Geschwindigkeiten um 46 Km/h außerorts und um 42 km/h innerorts überschritten. Sie erwartet ein Fahrverbot und ein hohes Bußgeld. Drei Fahrzeugführer waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein ukrainischer Staatsangehöriger hatte es zudem versäumt, seine ukrainische Fahrerlaubnis auf eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, obwohl er schon seit anderthalb Jahren in Deutschland lebt. Gegen einen 32-jährigen Langenhagener wird seit der letzten Woche wegen Trunkenheit im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt, da er vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatte. Weiterhin musste festgestellt werden, dass sich viele Fahrzeugführer und auch die Insassen nach wie vor nicht anschnallen, obwohl viele Fahrzeuge bereits über Gurtwarneinrichtungen verfügen. Als besonders negatives Beispiel ist noch ein Pkw Führer zu nennen, der in seinem Kombi vier Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze befördert hatte. Ihn erwartet ein Bußgeldverfahren in Höhe von 70,- Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
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