Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Nienburg-Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Hoverboard
Nienburg (ots)
(BER)Ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde gestern Vormittag von der Nienburger Polizei eingeleitet, nachdem ein 12 - jähriger Junge mit einem sogenannten Hoverboard in der Hannoverschen Straße fahrend angetroffen wurde. Bei Hoverboards handelt es sich um Sport - und Spielgeräte, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden dürfen. Die Boards sind motorbetrieben und fahren über 6 km/h schnell. Damit fallen sie unter die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung, unterliegen dem Führerscheinrecht und der Pflichtversicherung. Beides ist jedoch in der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Eine Versicherung wie sie zum Beispiel für vergleichbare Fahrzeuge wie das Segway angeboten wird, gibt es nicht. Das Gleiche gilt für den Führerschein. Ein Segway bis 15 km/h und vorhandenem Versicherungsschutz darf man beispielsweise mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Der Rat der Polizei insbesondere an die Eltern: "Wirken Sie auf Ihre Kinder ein, die Hoverboards ausschließlich auf Privatgrundstücken zu benutzen. Die Nutzung von Schutzkleidung wird dann zusätzlich empfohlen. Auch wenn es vielleicht nicht so cool aussehen mag, ein Helm schützt vor schweren Kopfverletzungen"! In Stadthagen wurde Anfang des Jahres eine Strafanzeige gefertigt, weil ein 9 - jähriger Junge im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Hoverboard fahrend angetroffen wurde.
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