Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Geschädigter flüchtet nach Verkehrsunfall und lässt verletzten Unfallverursacher zurück. Pkw war nicht zugelassen. Fahndung erfolgreich.
Eystrup (ots)
(opp) Am Dienstagnachmittag, gegen 16:25 Uhr, befuhr ein 63-jähriger mit seinem Pkw Citroen in Eystrup den Cohrsweg und beabsichtigt nach rechts in die Mühlenstraße einzubiegen. Hierbei übersah er einen vorfahrtsberechtigten BMW auf der Mühlenstraße, so dass es zu einem massiven Zusammenprall beider Fahrzeuge kam. Zeugenaussagen zufolge verließ der BMW Fahrer unvermittelt nach dem Geschehen sein totalbeschädigtes Fahrzeug, lässt den verletzten Unfallverursacher zurück und flüchtet fußläufig in Richtung der Brinkstraße. Eine alarmierte Funkstreifenwagenbesatzung des Hoyaer Streifendienstes stellte bei einer Überprüfung fest, dass die Kennzeichen nicht zu dem verunfallten BMW gehörten und leiteten sofort entsprechende Fahndungsmaßnahmen ein. Der Unfallverursacher wurde derzeit mit einem Rettungswagen in das Nienburger Krankenhaus verbracht, wo bei ihm erfreulicherweise lediglich leichtere Verletzungen ambulant versorgt werden mussten und er das Krankenhaus danach wieder verlassen konnte. Während der umfangreichen Fahndungsmaßnahmen wurde in der Bahnhofstraße ein verdächtig erscheinender Pkw Mercedes angetroffen und kontrolliert. Die Beamten wiesen ein gutes Gespür auf, denn einer der Insassen, ein 41jähriger georgischer Staatsangehöriger ohne Wohnsitz in Deutschland, gab zu, der flüchtige BMW Fahrer zu sein. Entsprechende Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Urkundenfälschung, Kennzeichenmißbrauches sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden dem 41jährigen bekanntgegeben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Verden wurde durch einen Staatsanwalt gegen den BMW Fahrer zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe eines vierstelligen Betrages erlassen, welche später im Kommissariat in Hoya hinterlegt wurden. Eine Überprüfung des kontrollierten Mercedes brachte an das Tageslicht, dass auch dieser nicht ordnungsgemäß zugelassen war. Der Fahrzeugführer, ebenfalls ein georgischer Staatsangehöriger allerdings mit Wohnsitz in der hiesigen Samtgemeinde, wird sich nun in einem anderen Strafverfahren gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten zu haben.
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