Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Verfolgungsfahrt mit anschließendem Unfall
Rinteln (ots)
(swe). Am Donnerstag, 6.2., wird der Polizei um 22.47 Uhr mitgeteilt, dass es in Deckbergen vermutlich zu einem Pkw Diebstahl von einem Gelände für Gebrauchtfahrzeuge gekommen sei. Bereits auf der Anfahrt zum möglichen Tatort kommt den eingesetzten Beamten ein Fahrzeug entgegen, auf das die Beschreibung des angeblich entwendeten Fahrzeugs zutrifft. Nachdem die Beamten gewendet haben und dem Fahrzeug Anhaltesignale geben, versucht der Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit einer Kontrolle zu entgehen. Im weiteren Verlauf der Verfolgungsfahrt missachtet der Fahrzeugführer eine rote Ampel und fährt im Anschluss auf der B 238 in Richtung Extertal. An der Heckscheibe des Fahrzeugs ist ein LIP-Kennzeichen angebracht, dass nach späterer Feststellung nicht zu dem Fahrzeug passt. In Silixen kollidiert das Fahrzeug dann mit einem Verkehrszeichen und kippt nach Überfahren einer Verkehrsinsel auf die rechte Seite. Die beiden Insassen (20 und 22 aus Lage) werden durch die Beamten aus der Heckklappe des Kleintransporters geborgen. Sie liegen mit erhobenen Händen im Vorderraum des Fahrzeugs. Die Kollegen aus NRW übernehmen die Aufnahme des Verkehrsunfalls und die Beamten aus Rinteln nehmen die beiden Personen fest, die noch von einer Rtw-Besatzung behandelt werden müssen und zur Erstversorgung ins Klinikum kommen. Es stellt sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, das Kennzeichen aufgefunden wurde und ohne Zulassung im Pkw angeklebt wurde. Eine Blutentnahme beim Fahrzeugführer wurde veranlasst, da der Verdacht auf Beeinflussung durch BTM bestand. Bei einem der Beschuldigten wurde noch ein sog. "Lickpicking Set" zum Öffnen von Türen aufgefunden. Beide Fahrzeuginsassen sind bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Für das Fahrzeug konnten sie allerdings einen Eigentumsnachweis erbringen. Sie hatten es am Vortag bei dem Händler in Deckbergen gekauft, wollten es aber offensichtlich nicht ohne Zulassung/Versicherung/Führerschein während der hellen Tagesstunden abholen.
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