Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: LKW-Kontrolle mit überraschender Wendung
Hassel (ots)
(MOE/LUE) Am 11.02.2021, gegen Mittag, wurde im Bereich Hassel ein LKW durch Beamte des PK Hoya kontrolliert. Die routinemäßige Kontrolle widmete sich zunächst der Fahrtüchtigkeit des 34-jährigen Fahrers sowie der Sicherheit des Sattelschleppers und dem dazugehörigen Auflieger. Bereits beim Herantreten fiel den Beamten auf, dass der Auflieger des Unternehmens aus der Nähe von Verden keinen gültigen TÜV mehr aufwies. Ferner waren drei Reifen der Kombination aus Zugfahrzeug und Auflieger nicht mehr verkehrssicher, sodass hier ein Austausch der Reifen angeordnet wurde. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Ladung unzureichend gesichert war. Außerdem ergab eine Sichtung der elektronischen Fahrerdaten diverse Verstöße im Bereich der Sozialvorschriften, Geschwindigkeitsverstöße sowie eine unzureichende Sicherung der Fahrdaten durch den Halter des Fahrzeugs. Auch eine nachträglich angebrachte Beleuchtungsanlage wurde nicht im Fahrzeugschein eingetragen, sodass auch die Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeugs erlosch. Nach Abschluss der Kontrolle wurde das Gespann mithilfe des Unternehmers durch ein Fahrzeug des PK Hoya zum naheliegenden Hof des Unternehmens begleitet. Bei dieser Fahrt fiel den Beamten zudem noch auf, dass der Fahrer sein Mobiltelefon bediente, welches ihm sogleich vorgeworfen wurde. Den Halter der Zugmaschine erwartet aufgrund der Vielzahl an Verstößen ein Bußgeld im Rahmen eines mittleren vierstelligen Betrages. Die unzähligen Verstöße werden nun zunächst durch die Beamten des Polizeikommissariats Hoya weiterbearbeitet. Bei der Überprüfung der persönlichen Daten des Fahrzeugführers konnte weiterhin eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) festgestellt werden. Ein Land der europäischen Union hat den Fahrer zur Festnahme ausgeschrieben, woraufhin dieser vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht wurde. Hier ergab sich nach weiteren Recherchen in diversen polizeilichen Auskunftsportalen der Verdacht, dass die ausländische Fahrerlaubnis, die bei der Kontrolle ausgehändigt wurde, ihre Gültigkeit verloren hat. Ob sich dieser Verdacht allerdings erhärtet, gilt es nun durch die Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde nichtsdestotrotz eingeleitet. Im Anschluss wurde der Betroffene Fahrzeugführer dem Amtsgericht Achim vorgeführt. Von dort wurde er durch Beschluss des zuständigen Richters der JVA Bremervörde zugeführt. Hier wartet dieser nun auf seine Verhandlung beim OLG Celle durch die Generalstaatsanwaltschaft. Der zunächst unscheinbare LKW und dessen polnischer Fahrer brachten somit unerwartet eine Menge an Verstößen zusammen.
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