Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Feier gerät außer Kontrolle Alkohol, Schläge, Betäubungsmittel und Schüsse mit einer Federdruckwaffe
Rinteln - OT Exten (ots)
(swe). Gleich fünf Strafanzeigen basieren auf einer privaten Feier in Exten, die von Donnerstag, 2.9., auf Freitag, 3.9., außer Kontrolle geriet. Der Start für die polizeilichen Maßnahmen begann gegen 21.45 Uhr, als ein 45-jähriger Mann bei der Polizei angibt, soeben von seinem künftigen Stiefsohn geschlagen worden zu sein. Der 26-jährige Beschuldigte dürfte damit einen recht holperigen Start in die Familie haben. Allerdings bestreitet die Verlobte des Opfers, dass ihr Sohn (der Beschuldigte) überhaupt geschlagen hätte. Er hätte sie lediglich gegen Angriffe des Opfers verteidigt. Alle Beteiligten sind stark alkoholisiert. Der 26-jährige erhält zur Verhinderung weiterer Straftaten einen Platzverweis. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellen die Beamten dann auch noch fest, dass das 45-jährige Opfer von seiner Verlobten, einer 49-jährigen Frau aus Exten, einen Schlag ins Gesicht erhält. Desweiteren wird durch die 49-jährige angzeigt, dass sie von dem 45-jährigen geschlagen, getreten und an den Haaren gezogen worden sei. Somit mussten die Polizeibeamten bis dahin bereits drei Strafanzeigen fertigen, doch damit nicht genug. Die 49-jährige händigt auch noch einen Klemmleistenbeutel mit Marihuana aus (Strafanzeige 4 wegen Betäubungsmittelbesitz) und dann können die Polizisten erst einmal wieder abrücken. Gegen 03.54 Uhr teilt dann der bislang als Beschuldigte geführte 26-jährige mit, dass er von einem 33-jährigen Mann in der Wohnung des künftigen Stiefvaters mit einer Waffe mehrfach beschossen worden sein. Hintergrund sei, dass der Schütze seine Halskette haben wollte. Wieder müssen die Beamten die Wohnung aufsuchen und stellen in der Wohnung auch den beschuldigten 33-jährigen Schützen und eine Federdruckwaffe sowie Stahlkugeln fest. Dem Schüten wird im Klinikum Vehlen eine Blutprobe entnommen und er wird vorläufig festgenommen. Weitere Ermittlungen schließen sich nun an. Die Verletzungen beim Opfer sind dokumentiert und lediglich als Hautrötung zu bezeichnen.
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