Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Balge -Schockanruf ohne Erfolg
Nienburg (ots)
(KEM) Eine 80-Jährige aus Balge erhielt am Donnerstag, 14.10.2021, gegen 10.30 Uhr im Beisein ihrer 60-jährigen Tochter einen sogenannten Schockanruf. Eine weibliche Person gab am Telefon an, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Die 80-Jährige übergab sofort ihrer 60-jährigen Tochter das Telefon. Die Frauenstimme wiederholte unter Tränen, dass sie über eine rote Ampel gefahren und eine Fußgängerin dadurch tödlich verletzt worden sei.
Daraufhin übernahm eine andere Frau, eine angebliche Mitarbeiterin der Kriminalpolizei, das Telefon. Die falsche Kriminalpolizistin behauptete, dass die Tochter einem Haftrichter vorgeführt werde und inhaftiert werde, sofern nicht innerhalb kürzester Zeit ein hoher fünfstelliger Bargeldbetrag als Kaution in bar gezahlt werde.
Die 60-Jährige glaubte, in der weinenden Frauenstimme ihre eigene Tochter erkannt zu haben, war zutiefst verunsichert und ging zunächst weiter auf das Gespräch ein. Erst nachdem sie die angebliche Polizistin nach Aktenzeichen und Polizeidienststelle fragte, beendete diese das Telefonat. Nach einem Anruf bei ihrer richtigen Tochter war die 60-Jährige erleichtert und stellte fest, dass ein Betrugsversuch vorlag. Ein finanzieller Schaden ist glücklicherweise nicht entstanden.
Ihre 80-jähriger Mutter hatte erfreulicherweise bereits den Verdacht, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte, als die Polizistin nach Geld fragte.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor den sogenannten Schockanrufen. Die Täterinnen und Täter täuschen auf perfide Art eine Notlage von Familienmitgliedern vor, um die Angerufenen massiv unter Druck zu setzen und zu beeinflussen. Die Polizei wird Sie nie telefonisch zur Zahlung eines Geldbetrages auffordern. Beenden Sie deshalb umgehend ein solches Telefonat und nehmen sie Kontakt mit der richtigen Polizeidienststelle auf. Rufen Sie Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück. Verabreden Sie mit Ihren Familienmitgliedern Sicherheitsfragen, zu denen nur Sie die Antwort kennen. Geben Sie Fremden in keinem Fall Auskünfte über vorhandenes Bargeld oder Wertgegenstände oder eigene sensible Daten.
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Andrea Kempin
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