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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Stadthagen - Polizei kündigt Kontrollen am Mittellandkanal in Bad Hiddenserborn anlässlich "Christi Himmelfahrt" an

Nienburg (ots)

(KEM) Anlässlich des bevorstehenden Feiertages "Christi Himmelfahrt", an dem viele Menschen den "Vatertag" feiern und Rad- oder Bollerwagentouren planen, weist die Polizei Stadthagen auf wichtige Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie bestehende Halteverbote hin und kündigt konsequente Kontrollen an.

Der volkstümliche "Vatertag" steht an Christi Himmelfahrt unmittelbar vor der Tür. Bekanntlich nehmen das zahlreiche Menschen zum Anlass, ausgiebig zu feiern. Ein bekanntes Ziel für die Rad- und Bollerwagentouren im Landkreis Schaumburg befindet sich am Mittellandkanal in Bad Hiddenserborn.

Pandemiebedingt waren in den letzten beiden Jahren aufgrund der Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz keine Zusammenkünfte größerer Personengruppe, mithin keine großen Feierlichkeiten erlaubt. Mit dem Wegfall der Einschränkungen erwartet die Polizei Stadthagen in diesem Jahr deshalb wieder einen starken Zulauf zum bekannten Ausflugsziel.

"Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen werden wir die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes an diesem Tage merklich kontrollieren und durchsetzen." betont der Einsatzleiter der Polizei, Polizeihauptkommissar Dirk Cholewa. "Wir bitten alle Eltern deshalb, vorab mit ihren Schützlingen über Alkohol, Drogen und Jugendschutzvorschriften zu sprechen und sie entsprechend zu sensibilisieren."

Alkohol und Jugendschutz

Nach dem Jugendschutzgesetz gilt: Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen erst ab 18 konsumiert werden. Das heißt, sie dürfen somit nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben und diesen auch der Konsum nicht erlaubt werden.

Werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von einer personensorgeberechtigten Person begleitet, also im Regelfall von einem Elternteil oder den Eltern, ist das Verbot der Abgabe und des Konsums von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit aufgehoben, allerdings nicht generell.

Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken als Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken, ist auch verboten, wenn die Eltern dabei sind.

Wer sich über die Bestimmungen des Jugendschutzes hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Jugendliche und Alkohol: eine explosive Mischung Alkohol ist nicht nur Genussmittel, sondern auch ein abhängig machendes Rauschmittel. Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher als Erwachsene, da infolge des geringeren Körpergewichts der Alkoholgehalt im Blut stärker ansteigt. Auch das für den Alkoholabbau verantwortliche Enzym wird vom jugendlichen Körper noch nicht in ausreichendem Maße produziert. Alkohol hat für Jugendliche vielfältige Folgen.

» Rauschtrinken kann bei Jugendlichen schneller zu einer massiven Alkoholvergiftung führen.

» Bereits bei einer geringen Menge Alkohol wird das Unfallrisiko deutlich erhöht, die Tendenz zu unkontrolliertem und aggressivem oder aber auch depressivem Verhalten nimmt zu.

» Je früher Jugendliche große Mengen Alkohol konsumieren, desto größer ist das Risiko, dass sie als Erwachsene Alkohol-, Sucht- und/oder Gesundheitsprobleme bekommen.

(Quelle: https://www.polizei-beratung.de).

Einsatzkräfte der Polizei sind aufmerksam

Die Polizei wird mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort sein. Cholewa rät, den Personalausweis mitzuführen, um schnell und unkompliziert Alter und Identität nachweisen zu können.

Der Konsum von Alkohol und Drogen kann Probleme von Gewalt und Kriminalität verschärfen. Insbesondere Alkoholkonsum führt häufig zu gesteigerter Aggressivität, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Schlägereien bis hin zu massiver Gewaltbereitschaft auch gegenüber Polizeibeamten und -beamtinnen. Die Polizei Stadthagen weist ausdrücklich darauf hin, dass niederschwellig und konsequent Platzverweise gegenüber Aggressoren ausgesprochen werden. Diese Platzverweise können im Einzelfall auch kostenpflichtig sein und schlussendlich im Polizeigewahrsam enden.

Die Polizei weist darauf hin, dass im Veranstaltungsbereich ein Haltverbot für Kraftfahrzeuge besteht, da die Rettungs- und Einsatzkräfte zu jeder Zeit eine freie Zu- und Abfahrt benötigen.

"Wir wünschen allen einen schönen Feiertag, allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen." so Cholewa abschließend.

Rückfragen bitte an:

Andrea Kempin
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG

Telefon: 05021 9778-104
Fax2mail: +49 511 9695636008

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