Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Stolzenau - Polizeieinsatz anlässlich der fünften Jahreszeit in Stolzenau
Nienburg (ots)
(KEM) Anlässlich des bevorstehenden Stolzenauer Karnevals vom 16.-19.02.2023, an dem Jung und Alt die sog. "Fünfte Jahreszeit" feiern, weist die Polizei Stolzenau auf wichtige Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hin und kündigt konsequente Kontrollen an.
Pandemiebedingt waren Großveranstaltungen in den letzten drei Jahren kaum oder nur mit besonderen Einschränkungen erlaubt. Mit dem Wegfall der Einschränkungen erwartet das Polizeikommissariat in diesem Jahr deshalb wieder einen starken Zulauf zum überregional bekannten Stolzenauer Karneval.
"Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen werden wir die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes an diesen Tagen kontrollieren und durchsetzen." betont Michael Korte, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei Stolzenau. "Wir bitten alle Eltern deshalb, vorab mit ihren Schützlingen über Alkohol, Drogen und Jugendschutzvorschriften zu sprechen und sie entsprechend zu sensibilisieren."
Einsatzkräfte der Polizei sind aufmerksam
Wie in den vergangenen Jahren wird das PK Stolzenau auch in diesem Februar an allen Veranstaltungstagen beim Stolzenauer Karneval vertreten sein. Dazu wird Am Markt von Freitag bis Sonntag auch eine mobile Wache aufgestellt. Die Präsenz der Polizei hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Zum einen sind die Beamtinnen und Beamten direkt vor Ort für die Bevölkerung ansprechbar und steigern zugleich das Sicherheitsgefühl, zum anderen ist durch die Präsenz der Einsatzkräfte bei Bedarf eine unverzügliche Interventionsmöglichkeit gewährleistet.
Der Konsum von Alkohol und Drogen kann Probleme von Gewalt und Kriminalität verschärfen. Insbesondere Alkoholkonsum führt häufig zu gesteigerter Aggressivität, Beleidigungen und Sachbeschädigungen bis hin zu massiver Gewaltbereitschaft, auch gegenüber Polizeibeamten und -beamtinnen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass niederschwellig und konsequent eingeschritten wird und Platzverweise gegenüber Aggressoren ausgesprochen werden. Sofern die Betroffenen diesen nicht Folge leisten, können diese im Einzelfall auch im Polizeigewahrsam enden.
"Wir wünschen allen friedliche und freudige Veranstaltungstage, allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen." so Korte.
Kinder- und Jugendschutz
Nach dem Jugendschutzgesetz gilt: Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen erst ab 18 konsumiert werden. Werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von einer sorgeberechtigten Person begleitet, also im Regelfall von einem Elternteil oder den Eltern, ist das Verbot der Abgabe und des Konsums von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit für Bier, Wein und weinähnliche Getränke aufgehoben. Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken ist weiterhin verboten, auch wenn die Eltern sie begleiten.
Die Polizei rät, den Personalausweis mitzuführen, um schnell und unkompliziert Alter und Identität nachweisen zu können. Wer sich über die Bestimmungen des Jugendschutzes hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Auswirkungen von Alkohol auf Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche reagieren auf Alkohol empfindlicher als Erwachsene, da infolge des geringeren Körpergewichts der Alkoholgehalt im Blut stärker ansteigt. Auch das für den Alkoholabbau verantwortliche Enzym wird vom jugendlichen Körper noch nicht in ausreichendem Maße produziert. Alkohol hat für Jugendliche vielfältige Folgen.
» Rauschtrinken kann bei Jugendlichen schneller zu einer massiven Alkoholvergiftung führen.
» Bereits bei einer geringen Menge Alkohol wird das Unfallrisiko deutlich erhöht, die Tendenz zu unkontrolliertem und aggressivem oder aber auch depressivem Verhalten nimmt zu.
» Je früher Jugendliche große Mengen Alkohol konsumieren, desto größer ist das Risiko, dass sie als Erwachsene Alkohol-, Sucht- und/oder Gesundheitsprobleme bekommen.
(Quelle: https://www.polizei-beratung.de).
Rückfragen bitte an:
Andrea Kempin
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG
Telefon: 05021 9778-104
Fax2mail: +49 511 9695636008
Original content of: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, transmitted by news aktuell