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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-STH: Befahren der Stadthäger Fußgängerzone

Stadthagen (ots)

(ber) Stadthagen besitzt eine schöne Innenstadt
mit einer sehenswerten Fußgängerzone. Die Stadtverwaltung hat im 
Sinne der Geschäftsleute eine großzügige Befahrensregelung getroffen.
Dreimal an Wochentagen, jeweils von 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr, von 
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr dürfen Pkw 
und Lkw zu Lieferzwecken in die Fußgängerzone fahren.
In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden bei Stadt und 
Polizei, dass diese Zeiten zunehmend sehr großzügig ausgelegt werden.
Immer mehr Kraftfahrer befahren die Zone auch außerhalb der erlaubten
Zeiten.
Im Interesse einer lebendigen Innenstadt, Lebensqualität und dem 
Wunsch nach einer Fußgängerzone, die auch diese Namen verdient, 
werden Stadt und Polizei zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen 
und Verstöße mit den vorgesehenen Verwarngeldern ahnden.
Alle Geschäftsleute der Innenstadt werden gebeten, diesen Hinweis 
auch an ihre Lieferanten weiterzugeben.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
Polizeikommissariat Stadthagen
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Vornhäger Straße 15
31655 Stadthagen
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107
Fax: 05721/4004-150
E-Mail: axel.bergmann@polizei.niedersachsen.de

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