Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Stadthäger Polizei warnt vor Haustürgeschäften auch bei Telefonverträgen !
Stadthagen (ots)
(ber)"So genannte Drückerkolonnen gibt es nicht nur bei Zeitungswerbern", sagt Axel Bergmann, Präventionsfachmann bei der Stadthäger Polizei. Gestern Nachmittag wurden die Beamten des Polizeikommissariates auf mehrere Männer hingewiesen, die Telefonverträge an Haustüren abschließen würden. Im Bereich der Weststadt trafen die Polizeibeamten dann auf drei freie Handelsvertreter, die für eine Telekommunikationsgesellschaft Verträge anboten. "Natürlich ist das grundsätzlich erst einmal völlig legal. Bei der Firma handelt es sich um einen von vielen Anbietern von Telefonverträgen", stellt Bergmann deutlich dar," die Art und Weise der Vermittlung und das offensichtliche Verschweigen von wesentlichen Vertragsinhalten lässt aber zumindest einen Anfangsverdacht zu, dass bei der Vertragsabwicklung nicht alles rechtlich einwandfrei sein könnte." Bei den drei Männern im Alter zwischen 18 und 32 Jahren wurden neben den Reisegewerbekarten insgesamt 18 unterschriebene Verträge sichergestellt. In den Verträgen gibt es einen Passus, genannt Qualitätscheck, der den Kunden deutlich macht, dass es sich nicht um Telekommitarbeiter handele und die Firma nichts mit der Telekom zu tun habe. Nach ersten Gesprächen mit Vertragsunterzeichnern ist dieser Vertragspassus überhaupt nicht angesprochen worden, im Gegenteil, es erhärtet sich der Verdacht, dass die Werber den Eindruck erwecken wollten, sie seien von der Telekom. Da es zusätzlich Hinweise gibt, dass Verträge von den Werbern mit anderen Namen unterschrieben wurden, besteht neben dem Verdacht des Betruges auch noch der Verdacht von Urkundenfälschung. Die Polizei Stadthagen bittet eindringlich darum, wie bei allen Haustürgeschäften, mit entsprechender Vorsicht und einer gehörigen Portion von Misstrauen vorzugehen.
- Lassen Sie sich Ausweis und Gewerbekarte zeigen, bevor Sie einen Vertreter in Ihre Wohnung lassen. Schauen Sie sich alles gründlich an. Sollte der Werber dazu nicht bereit sein, ist Vorsicht geboten - schicken Sie ihn fort. Seriöse Unternehmen legen sogar Wert auf persönliche Bekanntheit. - Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben wollen, lassen Sie sich Zeit, behalten Sie den Vertrag, lesen Sie sich alles genau durch, schlafen Sie eine Nacht darüber und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sie können einen Vertrag auch nach einer Bedenkzeit unterschreiben und dann an das Unternehmen schicken. - notieren Sie sich die persönlichen Daten des Werbers - Sie haben ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Datum richtig eingesetzt wird. - Sollten Sie bei einem Vertreterbesuch oder Werbern an Ihrer Haustür ein ungutes Gefühl haben, rufen Sie bitte Ihre Polizei an. Die Polizeibeamten überprüfen die Personalien der Personen und können notfalls Schlimmeres im Vorfeld verhindern.
Einige der Vertragsunterzeichner von gestern sind zwischenzeitlich von der Polizei zu den Umständen der Unterschriftsleistung befragt worden. Alle hatten bereits am Abend ein ungutes Gefühl und schon mit dem Gedanken gespielt, den Vertrag wieder rückgängig zu machen.
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E-Mail: axel.bergmann@polizei.niedersachsen.de
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