POL-NOM: Über 70 Fahrzeuge bei polizeilicher Großkontrolle in und um Northeim kontrolliert - 4 Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Northeim (ots)
Northeim, Sanstag, 10.11.2007, 19:00 Uhr bis Sonntag, 11.11.2007, 05:00 Uhr, Bereich Stadtgebiet Northeim, Katlenburg, Nörten-Hardenberg
Im Rahmen von nächtlichen Großkontrollen setzte die Polizei Northeim ihre seit Wochenbeginn durchgeführten Verkehrskontrollmaßnahmen fort.
Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Göttingen und Diensthundeführern mit speziell ausgebildeten Rauschgift-Spürhunden wurden zunächst Kraftfahrer im Bereich Katlenburg angehalten und entsprechend überprüft.
Bei diesen Überprüfungen konnten 3 Fahrzeugführer ermittelt werden, bei denen entsprechende Drogen-Vortests positiv verliefen. Die Personen wurden der Northeimer Polizeidienststelle zugeführt. Hier erfolgte eine Blutprobenentnahme. Neben der entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wurden gegen die Fahrzeugführer Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Einer führte eine Kleinkaliberpistole ohne Waffenschein mit sich und muß mit einem Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen.
Der Führerschein wird den Betroffenen durch die Führerscheinstelle entzogen und erst wieder ausgehändigt, wenn sie durch Drogentests eine andauernde Drogenfreiheit nachweisen können. Dies kann bei Cannabisprodukten 6 Monat betragen. Aus diesem Grund sind Zeiten ohne erforderliche Fahrerlaubnis von 1 Jahr und mehr nicht selten. Die entsprechenden Kontrollen werden kurzfristig und überraschend angesetzt und fallen den Betroffenen finanziell zu Lasten. Die Untersuchungskosten liegen je nach Art und Umfang zwischen ca. 150 Euro und ca. 600 Euro.
Alle Fahrzeugführer entstammten der Gruppe junger Kraftfahrer, die lt. Statistik gemessen an ihrer Anzahl überproportional häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind.
Die Kontrollen wurden im Verlauf der Nacht fortgesetzt und teils mobil und teils ortsfest vorgenommen. Dabei konnte ein weiterer Fahrzeugführer gestellt werden. Er wurde in unmittelbarer Nähe zu einer Diskothek fahrend angetroffen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Die Folge war neben dem eingeleiteten Strafverfahren auch die Untersagung der Weiterfahrt und Sicherstellung der Fahrerlaubnis.
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