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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Damit die tollen Tage auch tolle Tage bleiben!

Northeim (ots)

NORTHEIM/OSTERODE (fal/dia) - Mit Beginn der
Weiberfastnacht strebt die Karnevalssaison in diesen Tagen vielerorts
ihrem Höhepunkt entgegen.
Fröhliche, ausgelassene Menschen überall:
Traditionelle Karnevalsumzüge, zahlreiche Großveranstaltungen und 
privat organisierte
Narreteien sorgen überall für ausgezeichnete Stimmung.
Erfahrungsgemäß erfährt der Alkoholkonsum in der fünften Jahreszeit 
eine beachtliche Steigerung.
Und damit leider auch die Bereitschaft vieler Närrinnen und Narren, 
sich im alkoholisierten Zustand noch an das Steuer ihres Fahrzeugs zu
setzen.
Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode kennt das Problem sehr 
genau und mahnt deshalb:
Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt und zählt noch 
immer zu den bedeutsamsten Hauptunfallursachen. Menschen werden bei 
Alkoholunfällen getötet und schwer verletzt. Allein in den letzten 
beiden Jahren registrierte die Polizei in den Landkreisen Northeim 
und Osterode mehr als 200 alkoholbedingte Verkehrsunfälle mit oftmals
unermesslichem Leid und Trauer bei den Betroffenen.
Mehr als 650 alkoholisierte Fahrzeuglenker zog die Polizei vor 
einem möglichen Unfall in diesem Zeitraum aus dem Verkehr und sorgte 
somit auch für den Verlust des Führerscheins.
Die vermeidbaren Folgen:
Völlig überflüssiger Ärger und Probleme des Betroffenen in der 
Familie und im Beruf.
Gerade in der heutigen Zeit geht mit dem Verlust des Führerscheines 
sehr oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes einher, gibt die Polizei
in diesem Zusammenhang ernsthaft zu Bedenken. Neben hohen Geldstrafen
ist es für den Alkoholsünder auch immer schwieriger geworden, den so 
begehrten Führerschein wieder zu bekommen. Ein langer Weg durch die 
Gerichte, Straßenverkehrsbehörden und nicht zuletzt die 
medizinisch-psychologische Untersuchung, volkstümlich Idiotentest 
genannt, kostet dem Betroffenen viel Zeit, Ärger und Geld.
Und so kann aus einer feucht-fröhlichen Karnevalsfeier leicht ein 
heftiger Aschermittwochskater mit Langzeitwirkung werden, warnt die 
Polizei, die im Rahmen von Verkehrskontrollen ein  wachsames Auge auf
alkoholbeeinflusste Fahrzeugführer haben wird. Jeder sollte wissen, 
dass bereits ab dem geringen Wert von 0,3 Promille Alkohol im Blut 
der Führerschein bei einem Unfall oder unsicherer Fahrweise gefährdet
ist. Und dieser Wert ist beim Trinken von alkoholischen Getränken 
eben sehr, sehr schnell erreicht!
Unterschätzt wird dabei auch immer wieder die lang anhaltende 
Wirkung des sogenannten Restalkohols nach durchfeierter Nacht. Zu 
beachten ist dabei folgendes: Nur der Faktor Zeit sorgt 
ausschließlich dafür, dass pro Stunde im Durchschnitt lediglich 0,15 
Promille Alkohol im Körperblut abgebaut werden. Bei Fahrtantritt also
häufig ein mitfahrendes Restrisiko des Angetrunkenseins, erklärt die 
Verkehrssicherheitsberatung der Polizei.
Und für Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr gilt ohnehin seit 
August 2007 ein absolutes
Alkoholverbot am Steuer aller Fahrzeuge. Dabei soll die gesetzliche 
0,0 Promille Regelung besonders die jungen, noch unerfahrenen 
Fahrzeuglenker vor den Alkoholgefahren im
Straßenverkehr wirksam schützen.
Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode appelliert:
"Trinken sie nicht, wenn sie fahren wollen und fahren sie nicht, wenn
sie getrunken haben!"
"Lassen sie ihr Fahrzeug stehen", damit sie auch später guten 
Gewissens sagen können:
"Am Aschermittwoch ist wirklich alles vorbei!"

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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