POL-NOM: 2 Kraftfahrer unter Drogeneinfluss gestellt; Verkehrssicherheitswoche gestartet
Northeim (ots)
Northeim, Montag, 03. März 2008, 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Stadtgebiet sowie Ein- und Ausfallstraßen
Gleich am ersten Tag der Verkehrssicherheitswoche der Polizei Northeim gelang es den eingesetzten Beamten zwei Kraftfahrer zu ermitteln, die ihren Pkw trotz Konsums von Betäubungsmitteln führten.
Ein 21 Jahre alter Pkw-Fahrer wurde in der Teichstraße, fast unmittelbar vor der hiesigen Dienststelle, angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Ein Urintest bestätigte den Verdacht. Es folgte eine Blutprobenentnahme sowie eine enstprechende Anzeige. Der Fahrzeugführer muss nun mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen. Der Drogenkonsum zieht desweiteren eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz nach sich.
Nur 30 Minuten zuvor ereilte einem 28 jahre alten Northeimer das gleiche Schicksal. Ihn stoppten die Beamten im Bereich der Medenheimer Straße. Auch hier musste Drogenkonsum festgestellt werden. Gegen den 27 Jahre alten Beifahrer wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet. Bei ihm fanden die Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel. Der Mann muss sich nun wegen des Besitzes der illegalen Substanz verantworten.
Bereits am späten Vormittag konnte ein Kraftfahrer auf der Einbecker Landstraße angehalten und überprüft werden. Hier ergab ein Alkoholtest einen Wert von ca, 0.6 Promille. Ihm droht neben der Geldbuße ebenfalls ein Fahrverbot.
Die Verkehrskontrollen dauerten bis in die Abendstunden an. Mehr als 20 Beamte der Polizei Northeim und der Bereitschaftspolizei Göttingen befanden sich im Einsatz.
19 Verkehrsteilnehmer wurden ohne vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angetroffen. Bei einem mitfahrenden ind fehlte die entsprechende Kinderrückhalteeinrichtung. Bei an mehreren Stellen durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen konnten erfreulicherweise nur geringe Auffälligkeiten festgestellt werden. Lediglich 9 Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ein Kraftfahrer wurde auf der B 241, Gemarkung Moringen, in einer Tempo-80-Zone mit ca. 106 Km/h gemessen.
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