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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Zu schnelle Roller

Bad Lauterberg (ots)

BAD LAUTERBERG (Gko)
Bei einer Routinekontrolle am Freitagabend hielten Beamte der Polizei
Bad Lauterberg vier Rollerfahrer an, die zusammen unterwegs waren. 
Die vier legten den Beamten Mofaprüfbescheinigungen und 
Betriebserlaubnisse vor, nach denen es sich bei ihren Fahrzeugen um 
Mofas handelte. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass an 
allen vier Fahrzeugen technische Veränderungen vorgenommen worden 
waren. Diese führten zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit und 
machten aus den Mofas Kleinkrafträder. Für diese hätten die Fahrer 
zumindest im Besitz des Führerscheins der Klasse M sein müssen.
Die Versicherungskennzeichen wurden von den Beamten eingezogen. 
Gleiches galt für die Betriebserlaubnisse, die nach dem Umbau ihre 
Gültigkeit verloren hatten.
Auf die Fahrer kommt nun neben den Kosten für die Erteilung einer 
neuen Betriebserlaubnis und den Zurückbau der Roller, auch ein 
Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis zu.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefahren
hin, die durch technische Veränderungen entstehen. Bei einem 
Verkehrsunfall mit Fremdschaden würde die Versicherung zunächst 
Bezahlen, sich aber die Kosten von dem Versicherten zurückholen. Was 
das bei hohen Sachschäden oder gar Personenschäden bedeutet, muss 
nicht näher erklärt werden.
An den Motorrollern die für den deutschen Markt bestimmt sind, 
verbauen die Hersteller nur Teile, die für die vorgegebenen 
Geschwindigkeiten ausgelegt sind. So kommen Bremsen, Fahrwerk und 
Bereifung schnell an ihre Grenzen, wenn zu schnell gefahren wird. 
Auch mangelt es den jungen Piloten oft an der nötigen Fahrpraxis, um 
in Gefahrensituationen aus höheren Geschwindigkeiten so zu reagieren,
wie es bei der Führerscheinausbildung gelehrt wird.
An die Eltern richtet die Polizei den Appell, sich die Mofaroller 
ihrer Kinder gelegentlich anzusehen. Technische Veränderungen sind 
recht einfach durchzuführen und auf den ersten Blick unauffällig. 
Sollten Zweifel am Fahrzeug bestehen, empfiehlt sich eine Probefahrt.
Aber auch hier muss der Fahrer geeignet sein. Bei optischen 
Veränderungen wie zum Beispiel Beleuchtung und Spiegel, muss darauf 
geachtet werden, dass nur Teile verbaut werden, die auch eine 
Zulassung zum Straßenverkehr haben. Diese ist an einer e-Nummer zu 
erkennen, die auf den erlaubten Zubehörteilen zu finden ist. Nur mit 
solchen Teilen ist die Teilnahme am Straßenverkehr sicher.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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