POL-NOM: Gefährliche Körperverletzung
Einbeck (ots)
Einbeck /Bri. Zu einer gefährlichen Körperverletzung durch drei männliche, 19 Jahre alten Personen, kam es am Montagabend, gegen 22.20 Uhr, in der Einbecker Innenstadt. Ein 37-jähriger Einbecker und sein 17-jähriger Stiefsohn wurden nach eigenen Angaben von den drei jungen Männern im Bereich der Löwenkreuzung grundlos angepöbelt. Die beiden späteren Opfer sind auf die Pöbeleien nicht eingegangen, sondern haben sich zu ihrem LKW begeben, der in der Benser Straße stand. Die drei Personen sind ihnen gefolgt und einer der Verfolger hat einen Schlagstock gezogen. Der 37-jährige und sein Stiefsohn wollten daraufhin schnell in ihr Fahrzeug einsteigen, wurden jedoch von zweien der drei Verfolger mit Schlagstöcken attackiert. Der dritte Verfolger hat nach Angaben eines Opfers versucht, die anderen beiden von der Attacke abzuhalten. Als es Vater und Sohn schließlich gelang in ihr Fahrzeug zu steigen und loszufahren, sprang einer der Personen noch auf die Ladefläche des LKW und wollte nochmals seinen Schlagstock einsetzen. In einer Kurve sei dieser Angreifer dann allerdings von der Ladefläche gefallen. Die beiden Opfer sind dann unmittelbar zur Polizeiwache in Einbeck gefahren und haben den Vorfall angezeigt. Die von der Polizei sofort eingeleitete Fahndung im Stadtgebiet führte kurze Zeit später zur Festnahme der drei Tatverdächtigen. Die Durchsuchung der Personen führte zum Auffinden der bie Attacke eingesetzten Schlagwerkzeuge. Bei den beiden Haupttätern handlet es sich um einen 22-jährigen und einen 21-jährigen Mann aus Einbeck. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die dritte Person, ein 23-jähriger Einbecker, wird von der Polizei zunächst als Zeuge in dem Ermittlungsverfahren gesehen. Die beiden opfer konnten den Angriffen geschickt ausweichen, so dass lediglich der 17-jährige leicht am Bein verletzt worden ist. Im Zuge der weiteren Ermittlungen hat sich dann ergeben, dass alle drei Angreifer bereits am frühen Abend Straftaten wie Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch im Stadtgebiet begangen haben. Diesbezügliche Verfahren wurden von der Polizei ebenfalls eingeleitet. Die beiden Haupttäter sind der Polizei wegen einschlägiger Delikte bereits hinreichend bekannt.
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