POL-NOM: Staatsanwaltschaften, Waffenbehörden und die Polizeiinspektion Northeim/Osterode werben für die Abgabe von Waffen - Kostenloser Abholservice, Verzicht auf Erhebung von Verwaltungsgebühren
Northeim (ots)
Northeim, Osterode am Harz, Einbeck Dienstag, 09.06.2009
(fal) - Die Ereignisse von Winnenden haben viele Bürger dazu veranlasst, Kontakt zu Waffenbehörden oder zur Polizei mit dem Ziel aufzunehmen, ihre Schusswaffen freiwillig abzugeben. Die Polizeiinspektion und die Waffenbehörden im Bereich der Landkreise Northeim und Osterode am Harz sowie die zuständigen Staatsanwaltschaften Göttingen und Braunschweig begrüßen einhellig diese Bereitschaft zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen und Munition. Um noch mehr Waffenbesitzer hierzu zu motivieren, geben die Behörden folgende Hinweise:
- Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird grundsätzlich durch das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte bzw. durch Eintragung erworbener Waffen in dieses Dokument erteilt.
- Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen, können diese und auch Munition problemlos selbst bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde abgeben. Wichtig: Die Schusswaffe darf hierzu aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden!
- Bürger, die sich nicht legal im Besitz einer oder mehrerer Schusswaffen befinden, werden dringend gebeten, sich umgehend bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei zu melden.
- Zur Vermeidung von Gefahren und eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens im Zusammenhang mit dem Transport der abzugebenden Waffen bieten die Behörden nach vorheriger Terminabsprache einen kostenlosen Abholservice an, von dem auch bereits in der Vergangenheit reger Gebrauch gemacht wurde. Seit Winnenden wurden bereits über 125 Waffen bei den zuständigen Behörden abgegeben.
- Beim unberechtigten Besitz und Transport einer Schusswaffe handelt es sich um Straftaten nach dem Waffengesetz. Bei freiwilliger Kontaktaufnahme des Waffenbesitzers mit den Waffenbehörden bzw. der Polizei und der Abgabe der Waffe wird dies die Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten strafmildernd berücksichtigen und bei geringfügigen Verstößen gegen das Waffengesetz ganz von einer Strafverfolgung absehen.
- Für weitere Auskünfte und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe und der Abholung von Schusswaffen und Munition stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten aufgeführten örtlichen Waffenbehörden und Polizeidienststellen gerne zur Verfügung.
-Nähere Informationen finden Sie hierzu auch auf den jeweiligen Internetseiten der Waffenbehörden.
Ansprechpartner bei den Waffenbehörden in den Landkreisen Northeim und Osterode am Harz sind:
LK Northeim: Herr Uhde, Tel. 05551/708-238, Stadt Northeim: Herr Fahlbusch, 05551/966-165 fahlbusch@northeim.de , Stadt Einbeck: Herr Schmidtchen, 05561/916-404, Landkreis Osterode am Harz: Herr Specht, 05522/960-338, Stadt Osterode am Harz: Herr Scheele, 05522/318-281.
Ansprechpartner für die Polizeiinspektion Northeim/Osterode ist Kriminaloberkommissar Reiner Frenzel, werktags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter Telefon 05551-7005352.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle
Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de
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