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POL-NOM: Falsches Verhalten an Kreuzungen mit Grünpfeilregelung

Einbeck (ots)

Einbeck - br.

Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrsordnung eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen. Er soll den Verkehr flüssiger machen und die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzen. Er wird durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem Rotlicht der Ampel dargestellt. In Einbeck ist der Grünpfeil im Kreuzungsbereich Altendorfer Tor/Beverstraße/Schlachthofstraße angebracht. Hier kommt es immer wieder zu Beschwerden von Fußgängern und auch Fahrzeugführern, die die Altendorfer Straße bei grüner Ampelanlage befahren. Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass ein Fahrzeugführer bei Rot zunächst an der Haltelinie anhalten muss, denn Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung!" Rechtsabbiegen trotz Rotlichts darf demnach nur, wer angehalten und sich vergewissert hat, dass er abbiegen kann, ohne jemanden zu behindern. Dabei ist auf Fußgänger - besonders auf Kinder - sowie Radfahrer zu achten; eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Das gilt auch für den kreuzenden Fahrzeugverkehr. Der Grünpfeil entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht! Gegebenenfalls ist ein erneutes Anhalten an der Sichtlinie erforderlich. Fahrzeugführer dürfen nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Befährt ein Fahrzeugführer beispielsweise ein haltendes Fahrzeug, dessen Fahrer geradeaus fahren will, verstößt er gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Aber allein die Nichtbefolgung der roten Ampel kann zu einem Bußgeld von mindestens 70 EUR und 3 Punkten führen. Werden Personen gefährdet oder kommt es zu Sachschaden, droht sogar ein Fahrverbot. Rechtsabbiegen trotz des Rotlichtes darf demnach nur, wer unter Beachtung des Rotlichtes an der Haltelinie angehalten und sich vergewissert hat, dass er ohne Behinderung/Gefährdung anderer abbiegen kann. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kostet 70 EUR Bußgeld plus 3 Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagnachmittag, im Bereich Beverstraße/Altendorfer Tor, haben die kontrollierenden Beamten innerhalb kurzer Zeit 9 Verkehrsteilnehmer festgestellt, die sich nicht an die korrekte Grünpfeilregelung gehalten haben und gegen die nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist. Die Polizei Einbeck appeliert an die Verkehrsteilnehmer, sich in diesem Bereich besonders sorgfältig zu verhalten. Bleiben Sie im Zweifel lieber an der Ampel stehen, denn die Grünpfeilregelung ist eine "Kann"-Pflicht. Sie müssen nicht fahren.

Brinkhorst

Polizeihauptkommissar und Leiter des Einsatz- und Streifendienstes beim Polizeikommissariat Einbeck

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

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