POL-NOM: Zur Kaffeefahrt genötigt
Northeim (ots)
(mn) Am Montag, 12.09.2011, erschien ein 74-jähriger rüstiger Rentner aus Northeim auf der Polizeidienststelle in Northeim und legte ein "Einladungsschreiben" der "Zentrale für Gewinnverteilung" vor. In diesem Schreiben wurde er daran "erinnert", dass er seinen Gewinn in Höhe von bis zu 5500,-- Euro auf einer Ausflugsfahrt abholen solle. Wenn er an dieser Fahrt nicht teilnehmen würde, müsse er eine Stornogebühr in Höhe von 23,-- Euro bezahlen.
Der Northeimer fühlte sich durch dieses Schreiben genötigt, an dieser Fahrt mit 2 Personen teilzunehmen. Er wolle aber nicht mitfahren. Gegen die bis dahin unbekannten Täter wurde eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstattet.
Der Zielort der sogenannten Ausflugsfahrt, die am 14.09.2011 stattfand, konnte durch die Polizei Northeim in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Oberharz in Clausthal-Zellerfeld ermittelt werden.
Ca. 30 Rentnerinnen und Rentner aus dem nordhessischen und südniedersächsischen Raum waren der "Einladung" trotz des bedrohlichen Inhalts gefolgt und zu einer Verkaufsveranstaltung in eine Gaststätte in Wildemann (Kreis Goslar) gefahren worden. Ihre "Einladungsschreiben" mit der drohenden Geldforderung mussten sie dort sofort an die Veranstalter abgeben.
Die Personalien der beiden Veranstalter, die im Raum Cloppenburg wohnhaft sind, wurden noch in der Gaststätte durch die Polizei festgestellt. Gegen die beiden sogenannten freien Handelsvertreter wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.
Es versteht sich von selbst, dass auf dieser Veranstaltung niemandem ein Geldgewinn ausgezahlt wurde.
Die Polizei rät, solchen unseriösen Einladungen nicht nachzukommen. Bei Fragen sollten sich Betroffene an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.
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