POL-NOM: Führen eines frisierten Mofa-Rollers
Einbeck (ots)
- vo.
Am Montag Nachmittag fiel der Polizei Einbeck im Hubeweg ein Rollerfahrer auf, der nach Erblicken der Polizeistreife einem zweiten Rollerfahrer mittels Handzeichen andeutete, langsamer weiter zu fahren. Daraufhin wurden beide Rollerfahrer verkehrspolizei überprüft. Bei dem handzeichengebenden Rollerfahrer wurde dann auch schnell festgestellt, dass er an seinem Roller nachträglich einen Sportauspuff angebaut hat und der Roller dadurch eine Geschwindigkeit von über 25 Km/h erreicht. Damit verliert der Roller seinen "Mofa-Status" und man benötigt für solche Roller dann auch einen Führerschein. Solch einen konnte der 15-jährige Rollerführer - natürlich auch altersbdingt - nicht vorweisen. Da das Führen eines Rollers ohne Fahrerlaubnis eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz darstellt, wurde dem Jugendlichen die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben. Ferner wurden seine Eltern über den Sachverhalt informiert und weiterfahren durfte er mit seinem Roller auch nicht mehr.
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