POL-NOM: Führen eines Kleinkraftrades unter Drogeneinfluss und ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Bad Gandersheim (ots)
Bad Gandersheim, Neue Straße am Sa. den 09.04.16, 21.00 Uhr. Der 17 j. Beschuldigte aus einem Einbecker Ortsteil führte seinen Roller nur mit einer nicht gültigen Mofa-Prüfbescheinigung. Durch Manipulation wurde eine geschwindigkeitserhöhende Leistungssteigerung erreicht. Das Fzg. wurde führerscheinpflichtig. Beim Beschuldigen wurde weiterhin Drogenkonsum festgestellt. Gesondert wird ein Strafverfarhen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. / SEM.
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