POL-NOM: Führen eines Rollers ohne Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Einbeck vo. OT Immensen, Landesstraße 572, Mittwoch, 21. November 2018, 09.30 Uhr. Anlässlich einer stationären Verkehrskontrolle wurde ein 43-jähriger Fahrzeugführer eines Kleinkraftrollers angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle des Rollers wurde festgestellt, dass der Roller nicht gedrosselt ist und dadurch auch die möglichen 45 km/h fährt. Damit benötigt man für das Führen dieses Rollers auch einen Führerschein. Da der Rollerfahrer aber nicht im Besitz eines solchen Führerscheines ist, war damit eine Weiterfahrt nicht mehr möglich und es wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.
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