POL-NOM: Erlebnisorientiert ins Krankenhaus
Northeim (ots)
Sie werden zurzeit überall angeboten, die Minimotorräder oder Pocketmotorräder. Zum Preis von 200 bis etwa 700 Euro kann man viel Spaß haben versprechen die Verkäufer. Werbetext: "Ideal für Betriebsferien oder Privatparties. Sie und Ihre Gäste oder Kollegen werden unheimlich viel Spaß mit diesem einmaligen Mini Rennmotorrad haben. Der Spaß wird sogar noch viel größer, wenn Sie ein Wettrennen mit zwei Motorrädern veranstalten. Dieses Motorrad ist nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen, aber man kann sich natürlich genug Orte vorstellen, an denen Sie nach Herzenslust Gas geben können." Die erlebnisorientierten Partygäste erreichen mit diesen sechzig Zentimeter kleinen Fahrzeugen, je nach Ausstattung und Preis, eine Geschwindigkeit zwischen 45 und 110 km/h. In einem Punkt haben die Werbetexter Recht. Die Minimotorräder sind nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und werden es auch nicht. Die Händler fordern augenzwinkernd dazu auf, sich nachts auf Parkplätzen oder Feldwegen zu tummeln und nach "Herzenslust" Gas zu geben. Wer hat schon ein Privatgelände, auf dem er 100 km/h fahren kann? Das Risiko trägt allein der Käufer. Die kleinen Fahrzeuge zu beherrschen, dürfte auch für geübte Fahrer nicht einfach sein. Die Gefahr eines Sturzes ist immer gegeben. Rechtlich sieht die Sache so aus: Die Fahrzeuge müssten zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen werden. Sie sind jedoch in Deutschland nicht zuassungsfähig. Das Fahren auf öffentlichen Straßen ist deshalb regelmäßig ein Zulassungsvergehen. Weil es sich um ein richtiges Motorrad handelt, müsste auch ein passender Führerschein, grundsätzlich Klasse A, vorhanden sein. Selbstverständlich wäre das Motorrad auch zu versichern. Im Fall eines Schadens, wie des tödlichen Unfalls auf einem Parkplatz in Nordhorn am 05.08.05, wird wohl keine Versicherung eintreten. Sollte ein solches Fahrzeug angetroffen werden, interessiert sich dafür auch das Finanzamt. Schließlich wären auch Steuern zu zahlen. Auf die Helmpflicht muss man bei den möglichen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen wohl nicht mehr ausdrücklich hinweisen. Besonders bedenklich ist es, wenn risikofreudigen Jugendlichen das Fahren mit einem Minimotorrad gestattet wird. Außerdem ist hier als Folge auch eine 2-jährige Sperre für Führerscheinbewerber möglich. Die Beamten der Polizeiinspektion Northeim/Osterode werden unnachsichtig gegen die Fahrer solcher gefährlichen "Spielzeuge" im öffentlichen Straßenverkehr einschreiten. Dazu gehört, dass die technischen Eckdaten, soweit nicht bekannt, durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden müssten. Die Kosten trägt selbstverständlich der Verursacher. Der von den Werbetextern versprochene Spaß hört spätestens auf, wenn die Polizei kommt.
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