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POL-NOM: Erlebnisorientiert ins Krankenhaus

POL-NOM: Erlebnisorientiert ins Krankenhaus
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Northeim (ots)

Sie werden zurzeit überall angeboten, die
Minimotorräder oder Pocketmotorräder. Zum Preis von 200 bis etwa 700 
Euro kann man viel Spaß haben versprechen die Verkäufer.
Werbetext: "Ideal für Betriebsferien oder Privatparties. Sie und  
Ihre Gäste oder Kollegen werden unheimlich viel Spaß mit diesem  
einmaligen Mini Rennmotorrad haben. Der Spaß wird sogar noch viel  
größer, wenn Sie ein Wettrennen mit zwei Motorrädern veranstalten.  
Dieses Motorrad ist nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen,
aber man kann sich natürlich genug Orte vorstellen, an denen Sie nach
Herzenslust Gas geben können."
Die erlebnisorientierten Partygäste erreichen mit diesen sechzig  
Zentimeter kleinen Fahrzeugen, je nach Ausstattung und Preis, eine  
Geschwindigkeit zwischen 45 und 110 km/h. In einem Punkt haben die 
Werbetexter Recht. Die Minimotorräder sind nicht zum öffentlichen  
Straßenverkehr zugelassen und werden es auch nicht. Die Händler  
fordern augenzwinkernd dazu auf, sich nachts auf Parkplätzen oder  
Feldwegen zu tummeln und nach "Herzenslust" Gas zu geben. Wer hat  
schon ein Privatgelände, auf dem er 100 km/h fahren kann? Das Risiko 
trägt allein der Käufer. Die kleinen Fahrzeuge zu beherrschen, dürfte
auch für geübte Fahrer nicht einfach sein. Die Gefahr eines Sturzes 
ist immer gegeben.
Rechtlich sieht die Sache so aus:
Die Fahrzeuge müssten zugelassen und mit einem Kennzeichen  versehen 
werden. Sie sind jedoch in Deutschland nicht zuassungsfähig. Das 
Fahren auf öffentlichen Straßen ist deshalb  regelmäßig ein 
Zulassungsvergehen. Weil es sich um ein richtiges  Motorrad handelt, 
müsste auch ein passender Führerschein, grundsätzlich Klasse A, 
vorhanden sein. Selbstverständlich wäre das Motorrad auch zu 
versichern. Im Fall eines Schadens, wie des  tödlichen Unfalls auf 
einem Parkplatz in Nordhorn am 05.08.05, wird wohl keine Versicherung
eintreten. Sollte ein solches Fahrzeug  angetroffen werden, 
interessiert sich dafür auch das Finanzamt.  Schließlich wären auch 
Steuern zu zahlen. Auf die Helmpflicht muss  man bei den möglichen 
Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen wohl nicht mehr 
ausdrücklich hinweisen.
Besonders bedenklich ist es, wenn risikofreudigen Jugendlichen das 
Fahren mit einem Minimotorrad gestattet wird. Außerdem ist hier als 
Folge auch eine 2-jährige Sperre für Führerscheinbewerber möglich.
Die Beamten der Polizeiinspektion Northeim/Osterode werden  
unnachsichtig gegen die Fahrer solcher gefährlichen "Spielzeuge" im
öffentlichen Straßenverkehr einschreiten.
Dazu gehört, dass die technischen Eckdaten, soweit nicht bekannt,  
durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden müssten. Die
Kosten trägt selbstverständlich der Verursacher. Der von den  
Werbetextern versprochene Spaß hört spätestens auf, wenn die Polizei 
kommt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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