POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Zwei 15-jährige Mofafahrer aus einem Einbecker Ortsteil fielen am gestrigen Montagnachmittag einer Polizeistreife auf, als sie mit ihren Mofarollern problemlos zügig fahrenden PKW folgen konnten. Bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle stritten die beiden Jugendlichen zunächst ab, irgendwelche Veränderungen an ihren Mofarollern vorgenommen zu haben, obwohl an beiden Fahrzeugen sichtbar ein Sportauspuff ohne allgemeine Betriebserlaubnis angebaut worden war. Eine intensive Befragung der beiden Jugendlichen ergab dann, dass beide durch einen nachträglich eingebauten elektrischen Schalter die eingebaute Drosselung außer Kraft setzen konnten. Die Fahrzeuge konnten somit eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen. Die Schalter waren so verdeckt eingebaut, dass man sie nicht gleich ohne weiteres finden konnte. Aufgrund der festgestellten Bauartveränderung und der damit erreichten Leistungssteigerung benötigten beide Beschuldigte eine Fahrerlaubnis der Klasse A 1, waren aber lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Außerdem wurden die Fahrzeuge zulassungspflichtig. Zudem liegt außerdem noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Den Jugendlichen wurde die Weiterfahrt untersagt und sie wurden angehalten, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Mofaroller wieder herzustellen. Die entsprechenden Strafverfahren wurden eingeleitet.
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