POL-NOM: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Einbeck (ots)
Gegen einen 19-jährigen Einbecker wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Der 19-jährige beschaffte sich ein 5-10 Tage alten Hundewelpen. Diesen ließ er mehrere Stunden in einem feucht-kalten Kellerraum, ohne sich um das Hundebaby zu kümmern. Ein aufmerksamer Hausbewohner bemerkte das Tier und verständigte den Tierschutz Einbeck. Leider kam die Hilfe zu spät. Der Welpe verstarb auf Grund von Unterkühlung , dem zu frühen Trennen von der Mutter und fehlender Nahrung.
Bru.
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