POL-NOM: Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Fahrradfahrer im Renndress auf ihren Rennrädern
Bad Lauterberg (ots)
Wiederholt wurden im hiesigen Dienstbereich Fahrradfahrer festgestellt, die bekleidet mit einem Renndress und auf einem Rennrad fahrend meinen, sie brauchen sich nicht an die StVO halten.
Sehr oft werden nicht die extra angelegten Radwege genutzt. Es wird dann möglichst noch nebeneinander oder auch im Pulk zwischen dem relativ dichten(gerade an schönen Wochenenden sind die hiesigen Straßen in und aus dem Harz sehr stark frequentiert) Kraftfahrzeugverkehr gefahren.
Häufig kommt es zu Behinderungen und Gefährdungen.
Es werden Verkehrszeichen, u.a. " Durchfahrt verboten für Radfahrer" oder auch das Verkehrszeichen "Beginn der Kraftfahrstraße" ignoriert, so dass man sich "urplötzlich" auf der vierspurigen B 243/ B27 befindet, auf der eben z.Teil wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, als auf einer Gemeinde-/Kreisstraße.
Sehr häufig wird bei der Kontrolle durch die Polizei festgestellt, dass auch der Personalausweis nicht mitgeführt wird.
Was ist aber, wenn der Radfahrer leider verunglückt und niemand weiß wer er ist und wohin er gehört?????????
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
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