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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Gefahren bei Asbestsanierung

Bad Lauterberg (ots)

Bad Sachsa, 17.07.06
Eigentlich sollte es eine Maßnahme der Stadtverschönerung sein, die 
in der Innenstadt Bad Sachsas an einer Hausfassade durchgeführt 
wurde. Gleichzeitig war es jedoch auch eine Asbestsanierung, die 
unter Außerachtlassen jeglicher Grundregeln im Umgang mit dem 
Gefahrstoff Asbest dort durchgeführt wurde und zu nicht unerheblicher
Umweltbelastung im Nahbereich führte.
Die im Rahmen der alltäglichen Streife am Ort des Geschehens 
vorbeikommenden Beamten des Polizeikommissariats Bad Lauterbergs 
legten die Baustelle jedenfalls sofort still.
Die Trümmer der von der Wand geschlagenen Fassadenplatten wurden mit 
Wasser genässt, die nahegelegenen Gerüst- und Fassadenflächen 
dekontaminiert.
Die weitere Entsorgung und die Restarbeiten erfolgten mit 
Schutzbekleidung und gemäß den technischen Regeln.
Alle Beteiligten erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten
Umganges mit gefährlichen Abfällen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal darauf hin, 
dass Eternitplatten, gleich ob Dachwellplatten oder glatte 
Fassadenplatten , die, ganz grob formuliert, älter als 20 Jahre sind,
grundsätzlich Asbest enthalten. Die Tücke des ehemals so beliebten 
Baustoffes liegt in der Freisetzung von Asbestfasern bei Verwitterung
oder Zerschlagen bzw. Zerbrechen. Die äußerst leichten und sich lange
in der Luft haltenden Fasern können sich beim Einatmen in der Lunge 
festsetzen und so auch noch nach 20 Jahren Krebs erzeugen.
Bei jedem Umgang mit dem Werkstoff, der übrigens als gefährlicher und
überwachungsbedürftiger Abfall, als sogenannter Zwangsabfall, 
eingestuft ist, sollte daher ein Zerbrechen, ein Faserabtrag und 
Einatmen vermieden werden.
Grundsätzlich ist die Verwendung dieser Baustoffe nur noch im 
Rahmen des sogenannten Bestandsschutzes zulässig, was bedeutet, dass 
sie auf Dächern und an Fassaden, an denen sie - unbeschädigt und 
nicht verwittert - noch vorhanden sind, auch belassen werden dürfen.
Nicht zulässig ist jegliche Form der Veränderung , Behandlung und 
Weiterverwendung nach Demontage.
Die Faustformel lautet: Wer Asbest einmal "anfaßt", kann ihn nur noch
fachgerecht entsorgen, sonst nichts.
Immer wieder kommen Polizeibeamte im Rahmen ihrer Tätigkeit und 
bei alltäglichen Einsätzen auf Grundstücke, auf denen Eternitplatten 
gelagert oder für alle möglichen Zwecke, wie z.B. Abtrennung eines 
Komposthaufens o.ä. Verwendung finden.
In all diesen Fällen muß neben der sachgerechten Entsorgung auch ohne
Ausnahme ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Schön wäre es, so meint die Polizei, wenn es nicht soweit kommen 
müsste.
Vielleicht schaut sich jeder einmal zielgerichtet auf seinem 
Grundstück um und beseitigt das Problemchen, ehe es zum Problem wird.
Auskünfte über die richtige Entsorgung und Behandlung erteilt die 
Abfallberatung des Landkreises Osterode am Harz oder auch die Deponie
Hattorf.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: leitung@pk-bad-lauterberg.polizei.niedersachsen.de

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