POL-NOM: Wo jugdendlicher Leichtsinn seine Grenzen findet
Bad Lauterberg (ots)
Eine nicht alltägliche Begebenheit erlebte eine Streife der Polizei Bad Lauterberg in den Morgenstunden des vergangenen Samstags in der Scharzfelder Straße. Gegen 05:30 Uhr kam den Beamten in einer leichten Kurve ein Kraftrad entgegen, bei dem sie zunächst der Meinung waren, es handele sich um ein Motorrad, weil es recht schnell fuhr. Zudem wurde es trotz extremer Schräglage beim Durchfahren der Kurve in Richtung Fahrbahnmitte getragen. Die Beamten staunten nicht schlecht, als das Fahrzeug an ihnen vorbeifuhr. Es handelte sich um einen Motorroller mit einem Versicherungskennzeichen. Der Fahrer des Rollers hatte nun offensichtlich bemerkt, dass sich die Polizei im Gegenverkehr befand und bremste sein Fahrzeug stark ab. In einer Seitenstraße hielten die Beamten das Fahrzeug an, nachdem sie kurz zuvor Zeuge eines Abbiegemanövers wurden, bei dem der Roller fast verunfallte. Nachdem zunächst die Mitfahrerin abgestiegen war, versuchte auch der Fahrer vom Sattel zu steigen. Als er festen Boden unter den Füßen hatte, viel er fast nach hinten um. Zudem war seine Sprache deutlich lallend. Schnell war klar, dass hier Alkohol im Spiel ist. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille.
Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Auf der Dienststelle versuchte er, die Beamten durch Vorlegen der Mofa-Prüfbescheinigung seines Bruders, mit falschen Personalien zu täuschen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann keinen Führerschein hat und dass er den Roller missbräuchlich benutzt hatte. Wer die technische Veränderung vornahm, ist zur Zeit noch nicht klar.
Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem frisierten und somit nicht zugelassenenen Fahrzeug. Bei einer Verurteilung muss er möglicherweise damit rechnen, dass er eine empfindliche Strafe bekommt, bei der ihm für längere Zeit das Fahren motorisierter Fahrzeuge verboten wird. Eine besondere Verwerflichkeit besteht bei dem Vorfall darin, dass der Fahrer nicht nur sein eigenes Leben und Gesundheit, sondern auch seine Mitfahrerin gefährdet hat. Nicht auszudenken, was bei einem Unfall passiert währe. Zumal die beiden nur in leichter Ballkleidung unterwegs waren und lediglich einen Schutzhelm trugen.
Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt. Die Betriebserlaubnis sowie das Versicherungskennzeichen wurden einbehalten. Der Eigentümer muss nun das Fahrzeug in den Orginalzustand zurückbauen lassen. Danach muss es dem TÜV vorgeführt werden. Mit dem Gutachten des TÜV kann dann eine neue Betreibserlaubnis beantragt werden. Diese Verfahrensweise ist mit nicht unerhebelichen Kosten verbunden.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an Eltern, deren Kinder Motorroller besitzten, gezielte Aufklärung zu betreiben, um solcherart Problemen vorzubeugen. Auch sollten sie sich ruhig mal erklären lassen, was ihre Kinder an den Fahrzeugen gebastelt haben, oder auch mal eine Probefahrt wagen.
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