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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Wo jugdendlicher Leichtsinn seine Grenzen findet

Bad Lauterberg (ots)

Eine nicht alltägliche Begebenheit erlebte
eine Streife der Polizei Bad Lauterberg in den Morgenstunden des 
vergangenen Samstags in der Scharzfelder Straße.
Gegen 05:30 Uhr kam den Beamten in einer leichten Kurve ein Kraftrad 
entgegen, bei dem sie zunächst der Meinung waren, es handele sich um 
ein Motorrad, weil es recht schnell fuhr. Zudem wurde es trotz 
extremer Schräglage beim Durchfahren der Kurve in Richtung 
Fahrbahnmitte getragen.
Die Beamten staunten nicht schlecht, als das Fahrzeug an ihnen 
vorbeifuhr. Es handelte sich um einen Motorroller mit einem 
Versicherungskennzeichen. Der Fahrer des Rollers hatte nun 
offensichtlich bemerkt, dass sich die Polizei im Gegenverkehr befand 
und bremste sein Fahrzeug stark ab.
In einer Seitenstraße hielten die Beamten das Fahrzeug an, nachdem 
sie kurz zuvor Zeuge eines Abbiegemanövers wurden, bei dem der Roller
fast verunfallte.
Nachdem zunächst die Mitfahrerin abgestiegen war, versuchte auch der 
Fahrer vom Sattel zu steigen. Als er festen Boden unter den Füßen 
hatte, viel er fast nach hinten um. Zudem war seine Sprache deutlich 
lallend. Schnell war klar, dass hier Alkohol im Spiel ist. Ein 
Alkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille.
Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Auf der 
Dienststelle versuchte er, die Beamten durch Vorlegen der 
Mofa-Prüfbescheinigung seines Bruders, mit falschen Personalien zu 
täuschen.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann keinen Führerschein
hat und dass er den Roller missbräuchlich benutzt hatte. Wer die 
technische Veränderung vornahm, ist zur Zeit noch nicht klar.
Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Gefährdung des 
Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem 
frisierten und somit nicht zugelassenenen Fahrzeug. Bei einer 
Verurteilung muss er möglicherweise damit rechnen, dass er eine 
empfindliche Strafe bekommt, bei der ihm für längere Zeit das Fahren 
motorisierter Fahrzeuge verboten wird.
Eine besondere Verwerflichkeit besteht bei dem Vorfall darin, dass 
der Fahrer nicht nur sein eigenes Leben und Gesundheit, sondern auch 
seine Mitfahrerin gefährdet hat.
Nicht auszudenken, was bei einem Unfall passiert währe. Zumal die 
beiden nur in leichter Ballkleidung unterwegs waren und lediglich 
einen Schutzhelm trugen.
Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt. Die 
Betriebserlaubnis sowie das Versicherungskennzeichen wurden 
einbehalten. Der Eigentümer muss nun das Fahrzeug in den 
Orginalzustand zurückbauen lassen. Danach muss es dem TÜV vorgeführt 
werden. Mit dem Gutachten des TÜV kann dann eine neue 
Betreibserlaubnis beantragt werden. Diese Verfahrensweise ist mit 
nicht unerhebelichen Kosten verbunden.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an Eltern, deren 
Kinder Motorroller besitzten, gezielte Aufklärung zu betreiben, um 
solcherart Problemen vorzubeugen. Auch sollten sie sich ruhig mal 
erklären lassen, was ihre Kinder an den Fahrzeugen gebastelt haben, 
oder auch mal eine Probefahrt wagen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: leitung@pk-bad-lauterberg.polizei.niedersachsen.de

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