All Releases
Follow
Subscribe to Polizeiinspektion Northeim

Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Handydiebstähle

Einbeck (ots)

Zwei 16jährige Jugendliche aus Salzderhelden
besuchten unabhängig von einander die Disco-Veranstaltung am Samstag 
im Rheinischen Hof in Einbeck.
Als beide nach einem Tanz an ihre Tische zurück kamen, mußten sie 
feststellen, daß ihre Handys entwendet worden waren. Eine hatte 
dieses in einer Bauchtasche, die sie aber kurz abgelegt hatte. Die 
andere Jugendliche hatte ihr Handy in der Handtasche ihrer Freundin 
abgelegt, woraus ein Unbekannter es nahm. Es handelt sich in dem 
einen Fall um ein silbernes Sharp-Handy im Nennwert von 650 EURO; im 
anderen Fall war es ein LG-Klapphandy Typ 3300  im Wert von 150 EURO.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

Original content of: Polizeiinspektion Northeim, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeiinspektion Northeim
More press releases: Polizeiinspektion Northeim
  • 05.09.2006 – 08:48

    POL-NOM: Diebstahl von Getränken

    Einbeck (ots) - Nach der Veranstaltung im Rheinischen Hof am vergangenen Samstag waren vom Veranstalter u.a. zwei Kisten Cola-Bier, zwei Kisten Cola und eine Kiste Tequila-Bier zur Abholung an den Lieferanten bereitgestellt worden. Als dieser kam, mußte er erstaunt feststellen, daß bereits jemand vor ihm die Kisten eingeladen, mitgenommen und entwendet hatte. Es standen lediglich noch die Leergutkisten bereit. Der Schaden beläuft sich auf ca. 100 EURO. ots ...

  • 05.09.2006 – 08:43

    POL-NOM: Fahren eines Motorrollers ohne Führerschein

    Einbeck (ots) - Ein 20jähriger Einbecker fiel in der Nacht von Montag zu Dienstag einer Polizeistreife in der Hullerser Landstraße in Einbeck auf. Die Polizeibeamten kontrollierten das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug. Der Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen, obwohl er im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse M hätte sein müssen. Der Fahrer gab zu, daß er um den Besitz der ...