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POL-NOM: Asbest, Asbest und immer wieder Asbest

Bad Lauterberg (ots)

Bad Lauterberg gegen Ende September 2006:
Ein anonymer Anrufer teilte der Polizei Bad Lauterberg mit, dass an 
einem Wohnhaus eines Bad Lauterberger Ortsteils, in unzulässiger 
Weise eine Asbestsanierung erfolgt sei. Die eingesetzten Beamten 
fanden dann auch eine bereits abgetragene Fassade, bestehend aus 
glatten Eternitplatten, vor. Ganz offensichtlich wurde hier jedoch 
unsachgemäß mit dem asbesthaltigen Werkstoff umgegangen. Die Platten 
wurden zwar in die dafür vorgesehenen Big-Packs gepackt und sollten 
so wohl auch der Deponie zugeführt werden, waren jedoch zerbrochen. 
Entlang der Fassade wurden weitere unzählige, augenscheinlich an der 
Fassade zertrümmerte und heruntergefallene, Reststücke aufgefunden - 
asbesthaltige Werkstoffe dürfen jedoch nicht zertrümmert werden, 
sondern müssen sorgfältig demontiert werden.
Gegen den Besitzer des Wohnhauses, sowie der von ihm mit dem Abtragen
der Fassade beauftragten Person, wurde ein Strafverfahren 
eingeleitet.
Da in letzter Zeit die Polizei häufiger wegen unsachgemäßen Umgang
mit asbesthaltigen Werkstoffen einschreiten musste, wird nochmals 
darauf hingewiesen, das Asbest als Gefahrstoff eingestuft ist und nur
unter bestimmten Richtlinien saniert bzw. entsorgt werden darf.
Für den selbst handanlegenden Hauseigentümer gilt zwar nicht die TRGS
(Technische Regeln für Gefahrstoffe) 519, diese gilt nur für 
Gewerbetreibende, bestimmte Grundsätze sind aber immer zu beachten:
Um Stäube zu vermeiden sind asbesthaltige Werkstoffe bei der 
Demontage grundsätzlich nass zu halten, sie dürfen weder geworfen 
noch geschüttelt oder zerbrochen werden, damit eine Freisetzung der 
Fasern vermieden wird.
Ferner ist es verboten solche Werkstoffe anzubohren und 
unbeschichtete Platten in irgendeiner Form zu Reinigen - wodurch 
letztendlich auch eine oftmals durch Gewerbetreibende angebotene 
Beschichtung nicht sinnvoll erscheint, da auch Speziallack nur auf 
zuvor gründlich gereinigtem Grund dauerhaft aufgetragen werden kann.
Für asbesthaltige Produkte gilt seit dem 01.01.1995 ein 
Wiederverwendungsverbot, was bedeutet, dass diese auch nicht an 
Dritte weitergegeben werden dürfen, nicht unnötig lange eingelagert 
werden dürfen, sondern umgehend fachgerecht der Deponie zuzuführen 
sind.
Wer also asbesthaltige Produkte -in der Regel Wandbehang oder 
Dacheindeckung- zu sanieren bzw. zu entsorgen hat, dürfte gut damit 
beraten sein sich zuvor mit dem Fachbereich V des LK Osterode in 
Verbindung zu setzen um sich beraten zu lassen, bzw. eine Fachfirma 
zu beauftragen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: leitung@pk-bad-lauterberg.polizei.niedersachsen.de

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